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Ratgeber — Stalking dokumentieren

Stalking dokumentieren —
so sichern Sie Beweise
richtig.

Ohne lückenlose Dokumentation handeln Behörden bei Stalking oft zögerlich. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Stalking richtig dokumentieren — für Strafanzeige, einstweilige Verfügung und Schutzanordnung.

Warum Dokumentation so wichtig ist

Ohne Beweise keine
Konsequenzen

Stalking nach § 238 StGB ist strafbar — aber die Beweislast liegt beim Opfer. Ohne konkrete, dokumentierte Vorfälle ist eine erfolgreiche Strafverfolgung kaum möglich. Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen mehr als Ihre Aussage: Sie brauchen Daten, Zeitstempel und nachvollziehbare Dokumentation.

Dasselbe gilt für zivilrechtliche Schritte: Eine einstweilige Verfügung oder eine Schutzanordnung nach dem GewSchG setzt voraus, dass Sie dem Gericht konkrete, belegbare Vorfälle nachweisen können.

Wichtig: Beginnen Sie sofort mit der Dokumentation — auch wenn Ihnen einzelne Vorfälle klein erscheinen. Die Summe macht den Beweis.

Schritt für Schritt

So dokumentieren Sie
Stalking richtig

01

Stalking-Tagebuch führen

Notieren Sie jeden Vorfall sofort: Datum, Uhrzeit, genauer Ort, genaue Beschreibung des Vorfalls, Verhalten des Täters, Ihre Reaktion, anwesende Zeugen. Handschriftlich oder digital — Hauptsache lückenlos.

02

Alle Nachrichten aufbewahren

Screenshots von SMS, WhatsApp, E-Mails, Social-Media-Nachrichten — mit sichtbarem Zeitstempel und Absender. Nicht löschen, auch wenn es schmerzhaft ist.

03

Anruflisten sichern

Alle Anrufe des Täters in der Anrufliste Ihres Handys dokumentieren — Screenshot mit Datum, Uhrzeit und Rufnummer. Auch unterdrückte Nummern notieren.

04

Fotos und Videos sichern

Wenn der Täter körperlich anwesend ist und Sie sicher fotografieren können — tun Sie es. Sichtbarer Zeitstempel ist wichtig. Gefährden Sie sich dabei nicht.

05

Zeugen benennen

Wenn Personen Vorfälle beobachtet haben — Namen und Kontaktdaten sofort notieren. Zeugenaussagen sind wichtige Ergänzungen zu Ihrer eigenen Dokumentation.

06

Strafanzeige erstatten

Gehen Sie mit Ihrer Dokumentation zur Polizei. Erstatten Sie Strafanzeige nach § 238 StGB. Bringen Sie alle Unterlagen mit — das Tagebuch, Screenshots, Anruflisten.

07

Anwalt und ggf. Detektei einschalten

Wenn die Polizei nicht handelt oder weitere Beweise nötig sind: Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt und — bei Bedarf — Detektei Körner für professionelle Beweissicherung.

Was als Beweis gilt

Was zählt — und
was nicht ausreicht

Gerichtsverwertbare Beweise

  • Professioneller Ermittlungsbericht mit Zeitstempel
  • Screenshots mit sichtbarem Datum und Absender
  • Chronologisches Stalking-Tagebuch
  • Anruflisten mit Datum, Uhrzeit, Rufnummer
  • Zeugenaussagen von glaubwürdigen Personen
  • Polizeiliche Protokolle früherer Vorfälle

Was allein nicht ausreicht

  • Mündliche Aussage ohne Beleg
  • Screenshots ohne sichtbaren Zeitstempel
  • Fotos ohne Kontext und Zeitangabe
  • Hörensagen von Dritten
  • Einzelne Vorfälle ohne erkennbares Muster

Tipp: Professionell gesicherte Beweise durch Detektei Körner sind direkt verwendbar — für Strafanzeige, einstweilige Verfügung und vor Gericht.

Rechtliche Schritte

Was Sie nach der Dokumentation
einleiten können

Strafrechtlich

  • Strafanzeige nach § 238 StGB (Nachstellung)
  • Strafanzeige nach § 241 StGB (Bedrohung) bei Drohungen
  • Eröffnung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft

Zivilrechtlich

  • Einstweilige Verfügung auf Unterlassung
  • Schutzanordnung nach § 1 GewSchG (Kontaktverbot)
  • Annäherungsverbot per Gerichtsbeschluss
  • Schadensersatz bei nachgewiesenen Schäden

Frau zu Frau: Stalking-Opfer sind überwiegend Frauen. Als frauengeführte Detektei bietet Detektei Körner einen geschützten Raum für das Gespräch. Mehr über Frau zu Frau →

Wann Detektei Körner hilft

Wann professionelle
Beweissicherung sinnvoll ist

Ihre eigene Dokumentation ist ein wichtiger Anfang — aber sie hat Grenzen. Professionelle Beweissicherung durch Detektei Körner ist sinnvoll wenn:

Die Polizei nicht handelt

Wenn die Polizei trotz Ihrer Anzeige keine Maßnahmen ergreift — weil die Beweislage noch nicht ausreicht. Wir liefern die Dokumentation, die Behörden zum Handeln bringt.

Der Täter anonym ist

Wenn Sie nicht wissen, wer hinter den Stalking-Handlungen steckt — wir ermitteln die Identität über digitale Recherche und Observation.

Sie eine einstweilige Verfügung beantragen

Für eine gerichtliche Schutzanordnung brauchen Sie belastbare Beweise. Unser Ermittlungsbericht ist direkt beim Gericht einreichbar.

Der Täter das Kontaktverbot verletzt

Wenn trotz einer Schutzanordnung Kontaktversuche fortgesetzt werden — wir dokumentieren die Verstöße für die Strafverfolgung.

Kostenlose Erstberatung →0155 61002833
Häufige Fragen

Fragen zum Stalking
dokumentieren

Stalking nach § 238 StGB setzt wiederholte Handlungen voraus — es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestdauer oder Mindestanzahl. Bereits wenige gezielte Vorfälle können ausreichen, wenn sie schwerwiegend genug sind. Deshalb: sofort mit der Dokumentation beginnen.

Nein. Konfrontationen können die Situation eskalieren lassen und die Sicherheit gefährden. Dokumentieren Sie, erstatten Sie Anzeige und — bei Bedarf — schalten Sie Detektei Körner ein. Die Konfrontation überlassen Sie dem Gericht.

Das ist die Regel — deshalb sind Beweise so wichtig. Mit einem lückenlosen Dokumentationsbericht von Detektei Körner steht Ihre Aussage nicht allein.

Absolut diskret. Der Täter erfährt nicht, dass eine Detektei beauftragt wurde. Das ist wichtig — eine Konfrontation ohne ausreichende Beweise kann die Situation gefährlich eskalieren.

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Wir helfen sofort.

Kostenlose Erstberatung. Lena Körner führt das Gespräch persönlich — anonym möglich.

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