Ratgeber Partnerschaft

Untreue beweisen. Aber richtig.

Was Sie selbst tun dürfen, was Ihnen schadet und wie Sie diskret zu Gewissheit kommen.

Erst einmal: Sie sind nicht allein

Ein Verdacht in der Partnerschaft raubt Schlaf und Kraft. Viele Menschen, die uns anrufen, haben wochenlang gegrübelt, bevor sie sich melden. Gewissheit, auch eine schmerzhafte, ist meist leichter zu tragen als dauernder Zweifel.

Was Sie selbst tun dürfen und was nicht

  • Erlaubt: Auffälligkeiten mit Datum und Uhrzeit notieren, etwa Termine, Ausreden, veränderte Gewohnheiten.
  • Nicht erlaubt: GPS-Tracker am Auto, Spionage-Apps, das Handy heimlich durchsuchen oder Gespräche aufnehmen. Das kann strafbar sein und schadet Ihnen vor Gericht. Mehr dazu
  • Keine gute Idee: dem Partner selbst hinterherfahren. Laien fallen schnell auf, und die Situation kann eskalieren.

Wie eine professionelle Ermittlung abläuft

Im kostenlosen Erstgespräch hören wir zu und klären, was Sie wissen. Danach planen wir die Einsätze dort, wo sich am ehesten Klarheit gewinnen lässt. Wir beobachten im öffentlichen Raum, dokumentieren mit Uhrzeit und Fotos und fassen alles in einem sachlichen Bericht zusammen. Was Sie mit dem Ergebnis machen, entscheiden allein Sie.

Wann Beweise rechtlich wichtig werden

Für die Scheidung selbst spielt Untreue in Deutschland meist keine Rolle. Beim Unterhalt kann es aber darauf ankommen, ob ein Partner bereits in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Hier können sauber dokumentierte Beobachtungen wichtig werden. Mehr dazu auf unserer Seite Sorgerecht und Unterhalt.

Häufige Fragen.

Spielt Untreue bei der Scheidung eine Rolle?

Für die Scheidung selbst meist nicht, in Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip. Beim Unterhalt kann es aber darauf ankommen, etwa wenn der getrennt lebende Partner mit jemand Neuem in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Das klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Darf ich das Handy meines Partners durchsuchen?

Nein. Das kann strafbar sein, und die so gewonnenen Informationen helfen Ihnen vor Gericht nicht. Mehr dazu auf unserer Seite Darf ich das?

Was kostet eine Untreue-Ermittlung?

Abgerechnet wird nach Einsatzzeit: 70 bis 110 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. (83,30 bis 130,90 Euro inkl. 19 % MwSt.), Mindesteinsatz 4 Stunden. Ein Einsatztag mit 8 Stunden kostet 560 bis 880 Euro zzgl. MwSt. (666,40 bis 1.047,20 Euro inkl. MwSt.). Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Erfährt mein Partner davon?

In der Regel nicht. Wir arbeiten unauffällig, und alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kostenlose Erstberatung

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch anonym. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.

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