Diebstahl und Unterschlagung

Diebstahl im Betrieb: Wenn Ware, Geld oder Werkzeug verschwindet.

Inventurdifferenzen, Kassenfehlbeträge oder verschwundenes Material sind selten Zufall. Wir finden heraus, wo die Lücke entsteht, und liefern Beweise, die vor Gericht bestehen.

Jeder Fehlbestand ist ein Hinweis. Je länger er unbeachtet bleibt, desto größer wird der Schaden und desto schwerer wird der Beweis.

Anzeichen

Typische Hinweise auf Diebstahl im Betrieb.

Inventurdifferenzen

Bestände stimmen wiederholt nicht, obwohl Wareneingang und Verkauf korrekt erfasst sind.

Kassenfehlbeträge

Differenzen in der Kasse häufen sich in bestimmten Schichten oder bei bestimmten Personen.

Verschwundenes Material

Werkzeug, Baumaterial, Kraftstoff oder Ersatzteile verschwinden aus Lager, Fahrzeugen oder Baustellen.

Unstimmige Belege

Retouren, Stornos, Lieferscheine oder Gutschriften passen nicht zu den tatsächlichen Vorgängen.

Angebote im Internet

Ware, die Ihrer gleicht, taucht auffällig günstig auf Online-Marktplätzen auf.

Auffällige Abläufe

Bestimmte Mitarbeitende sind regelmäßig allein im Lager oder übernehmen ungefragt Schichten mit wenig Kontrolle.

Rechtslage

Was Arbeitgeber wissen sollten.

Diebstahl und Unterschlagung

Wer Eigentum des Arbeitgebers an sich nimmt, kann sich wegen Diebstahls strafbar machen. Wer Geld oder Ware unterschlägt, die ihm anvertraut wurde, etwa Kasseneinnahmen oder Material im Firmenfahrzeug, wegen Unterschlagung. Arbeitsrechtlich kann schon ein geringer Wert eine Kündigung rechtfertigen, entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Die Verdachtskündigung

Im Arbeitsrecht kann bereits ein dringender, auf objektiven Tatsachen beruhender Verdacht eine Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arbeitgeber alles Zumutbare zur Aufklärung getan und den Mitarbeiter angehört hat. Genau diese Tatsachen dokumentieren wir.

Grenzen der Überwachung

Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in engen Grenzen zulässig. Eine Observation im öffentlichen Raum, Testkäufe und die Recherche in öffentlichen Quellen sind bei konkretem Verdacht oft das mildere und sicherere Mittel. Wir prüfen vorab, was in Ihrem Fall zulässig ist.

Schaden ersetzt bekommen

Neben dem entwendeten Wert können Arbeitgeber bei einem bestätigten Verdacht unter Umständen auch die erforderlichen Detektivkosten vom Täter zurückverlangen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls übernimmt Ihre Kanzlei.

Ablauf

So gehen wir vor.

  1. Vertrauliches Gespräch

    Sie schildern Fehlbestände und Verdacht, gern gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.

  2. Analyse

    Wir werten Zeitpunkte, Schichten und Abläufe aus und grenzen ein, wo die Lücke entsteht.

  3. Ermittlung

    Observation im öffentlichen Raum, Testkäufe, Online-Recherche nach Verwertungswegen, je nach Fall.

  4. Dokumentation

    Zeitprotokoll und Fotodokumentation, wo rechtlich zulässig.

  5. Bericht und Aussage

    Gerichtsfester Bericht und auf Wunsch Zeugenaussage im Verfahren.

Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand haben.

  • Lückenloses Zeitprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Ort und Beobachtung
  • Fotodokumentation, wo rechtlich zulässig
  • Hinweise auf Verwertungswege, etwa Online-Angebote
  • Sachlicher Bericht zur direkten Weitergabe an Ihre Kanzlei
  • Auf Wunsch Zeugenaussage vor Gericht

Vertraulich

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, auf Wunsch zu einer Uhrzeit Ihrer Wahl.

Felder mit * sind Pflicht. Für unsere Antwort genügt eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, auch eine anonyme E-Mail-Adresse ist in Ordnung.

Häufige Fragen.

Wie finden Sie heraus, wer stiehlt?

Wir analysieren zunächst, wann und wo die Fehlbestände entstehen. Danach ermitteln wir gezielt, etwa durch Observation im öffentlichen Raum, Testkäufe oder die Recherche nach Verwertungswegen im Internet. So grenzen wir den Kreis ein, ohne das ganze Team zu verdächtigen.

Darf ich meine Mitarbeitenden heimlich filmen?

Eine verdeckte Videoüberwachung ist nur in engen Grenzen zulässig, etwa bei konkretem Verdacht einer Straftat und wenn mildere Mittel ausgeschöpft sind. Wir raten, das vorab mit einer Kanzlei zu klären. Oft sind andere Ermittlungsmethoden rechtlich sicherer.

Reicht ein Verdacht für eine Kündigung?

Unter Umständen ja. Die sogenannte Verdachtskündigung setzt einen dringenden, auf Tatsachen gestützten Verdacht und eine Anhörung des Mitarbeiters voraus. Wir liefern die Tatsachen, Ihre Kanzlei übernimmt die rechtliche Bewertung.

Sollte ich Anzeige erstatten?

Das entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Kanzlei. Ein gerichtsfester Bericht ist dafür eine gute Grundlage, unabhängig davon, ob Sie straf- oder arbeitsrechtlich vorgehen.

Bekommt die Belegschaft etwas mit?

In der Regel nicht. Wir arbeiten unauffällig und stimmen mit Ihnen ab, wer im Unternehmen eingeweiht wird.

Was kostet eine Ermittlung bei Diebstahl?

Das hängt vom Umfang ab. Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Abgerechnet wird im 20-Minuten-Takt, der Bericht ist inklusive.

Kostenlose Erstberatung

Verdacht auf Diebstahl im Betrieb?

Vertraulich und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Ermittlung sinnvoll ist.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.

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