Adress- und Arbeitgeberermittlung

Adress­ermittlung: Die aktuelle Anschrift, wenn das Amt nicht weiterhilft.

Schuldner verzogen, Mieter verschwunden, Erbe unbekannt, Zeuge nicht ladbar: Wir ermitteln ladungsfähige Anschriften und auf Wunsch den aktuellen Arbeitgeber.

Ein Titel nützt wenig, wenn niemand weiß, wohin er zugestellt werden soll.

Typische Anlässe

Wen wir für Sie finden.

Schuldner

Der Schuldner ist unbekannt verzogen, Post kommt zurück, die Zwangsvollstreckung stockt.

Ehemalige Mieter

Mietrückstände oder Schäden an der Wohnung, doch der Mieter hat keine neue Anschrift hinterlassen.

Erben

Für Nachlassverfahren ermitteln wir unbekannte oder verzogene Erben und belegen die Erbfolge.

Zur Erbenermittlung

Zeugen und Beteiligte

Für Gerichtsverfahren ermitteln wir ladungsfähige Anschriften von Zeugen und Gegenparteien.

Arbeitgeber

Für eine Lohnpfändung ermitteln wir, wo der Schuldner aktuell beschäftigt ist.

Unterhaltspflichtige

Ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt und ist nicht auffindbar. Wir finden Anschrift und Arbeitgeber.

Hintergrund

Warum die Meldeauskunft oft nicht reicht.

Eine einfache Melderegisterauskunft kann jeder beantragen. Sie hilft aber nur, wenn die gesuchte Person eindeutig erkannt wird und ordnungsgemäß gemeldet ist.

  • Ohne Geburtsdatum oder frühere Anschrift ist die Person oft nicht eindeutig zuzuordnen.
  • Bei einer Auskunftssperre gibt das Amt keine Anschrift heraus.
  • Wer sich nicht ummeldet oder ins Ausland zieht, ist im Register nicht zu finden.
  • Den Arbeitgeber erfahren Sie aus dem Melderegister nicht.

Was wir tun

Wir werten Register und öffentliche Quellen aus, recherchieren strukturiert und überprüfen Anschriften vor Ort. So stellen wir sicher, dass die Person dort tatsächlich wohnt und Post zugestellt werden kann.

Nur mit berechtigtem Interesse

Wir ermitteln Anschriften nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa eine offene Forderung, ein Erbfall oder ein Gerichtsverfahren. Das prüfen wir vor jedem Auftrag. Wer bedroht oder verfolgt werden könnte, dessen Adresse geben wir nicht heraus.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls übernimmt Ihre Kanzlei.

Ablauf

So gehen wir vor.

  1. Anfrage

    Sie nennen uns die Person, den Anlass und alles, was Sie wissen.

  2. Prüfung

    Wir prüfen das berechtigte Interesse und die Erfolgsaussichten.

  3. Angebot

    Sie erhalten einen schriftlichen Festpreis oder Kostenrahmen.

  4. Ermittlung

    Recherche in Registern und offenen Quellen, auf Wunsch mit Überprüfung vor Ort.

  5. Ergebnis

    Schriftliche Bestätigung der Anschrift, auf Wunsch mit Arbeitgeber.

Kosten

Was kostet eine Adressermittlung?

Für viele Adressermittlungen nennen wir Ihnen nach der Prüfung einen Festpreis. Dann wissen Sie vorher genau, was Sie zahlen. Ist ein Festpreis nicht möglich, gilt unser Stundensatz von 70 bis 110 Euro zzgl. MwSt. (83,30 bis 130,90 Euro inkl. 19 % MwSt.), abgerechnet im 20-Minuten-Takt. In jedem Fall erhalten Sie vorab ein schriftliches Angebot.

Wovon der Aufwand abhängt

  • Ihre Angaben: Mit Geburtsdatum und letzter Anschrift geht es meist deutlich schneller.
  • Umzüge: Wer mehrfach umgezogen ist oder sich nicht umgemeldet hat, braucht mehr Recherche.
  • Ausland: Ist die Person ins Ausland gezogen, schätzen wir die Erfolgsaussichten vorab ehrlich ein.
  • Überprüfung vor Ort: Soll die Anschrift persönlich bestätigt werden, kommt eine Prüfung vor Ort hinzu.
  • Arbeitgeber: Die zusätzliche Arbeitgeberermittlung, etwa für eine Lohnpfändung, ist ein eigener Rechercheschritt.

Unser Tipp: Haben Sie das Geburtsdatum und eine frühere Anschrift, versuchen Sie es zuerst mit einer einfachen Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt. Reicht das nicht, übernehmen wir. Alle Preise und Zahlungswege

Für wen

Für Unternehmen, Kanzleien und Privatpersonen.

Gläubiger und Unternehmen

Offene Rechnungen, ein Titel, der nicht zugestellt werden kann, oder eine Lohnpfändung ohne bekannten Arbeitgeber: Wir liefern die Anschrift, mit der die Vollstreckung weitergeht.

Vermieter und Hausverwaltungen

Der Mieter ist ausgezogen und hat Rückstände oder Schäden hinterlassen. Wir ermitteln die neue Anschrift für Mahnung, Klage oder Zustellung.

Kanzleien und Nachlassgerichte

Ladungsfähige Anschriften von Zeugen und Gegenparteien, dazu unbekannte oder verzogene Erben. Ergebnisse schriftlich und nachvollziehbar belegt.

Privatpersonen

Auch Privatpersonen können eine Adresse ermitteln lassen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht: etwa ausstehender Unterhalt, ein privates Darlehen oder ein Gerichtsverfahren. Wen Sie aus persönlichen Gründen wiederfinden möchten, suchen wir über die Personensuche.

Vertraulich

Wen sollen wir finden?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung und einem Angebot.

Felder mit * sind Pflicht. Für unsere Antwort genügt eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, auch eine anonyme E-Mail-Adresse ist in Ordnung.

Häufige Fragen.

Was ist eine ladungsfähige Anschrift?

Eine Anschrift, unter der eine Person tatsächlich wohnt und an die ein Gericht Schriftstücke wirksam zustellen kann. Eine Postfachadresse oder eine veraltete Meldeadresse reicht dafür nicht.

Darf jeder eine Adresse ermitteln lassen?

Nein. Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, etwa eine offene Forderung, ein Erbfall oder ein Gerichtsverfahren. Das prüfen wir vor jedem Auftrag.

Können Sie auch den Arbeitgeber herausfinden?

In vielen Fällen ja. Gläubiger brauchen ihn zum Beispiel für eine Lohnpfändung.

Wie lange dauert eine Adressermittlung?

Mit guten Angaben oft nur wenige Tage. Ist die Person mehrfach umgezogen oder ins Ausland gegangen, kann es länger dauern.

Was kostet eine Adressermittlung?

Für viele Adressermittlungen erhalten Sie einen Festpreis. Sonst gilt unser Stundensatz von 70 bis 110 Euro zzgl. MwSt. im 20-Minuten-Takt. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.

Erfährt die gesuchte Person davon?

In der Regel nicht. Wir arbeiten diskret.

Was ist der Unterschied zur Melderegisterauskunft?

Die einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt liefert nur die gemeldete Anschrift und nur, wenn die Person eindeutig erkannt wird. Den Arbeitgeber nennt das Amt nicht, und wer sich nicht umgemeldet hat oder ins Ausland gezogen ist, taucht dort nicht auf. Wir recherchieren darüber hinaus in weiteren Quellen und überprüfen die Anschrift auf Wunsch vor Ort.

Können auch Privatpersonen eine Adresse ermitteln lassen?

Ja, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa ausstehender Unterhalt, ein privates Darlehen oder ein Gerichtsverfahren. Das prüfen wir vor jedem Auftrag. Wer Angehörige oder Menschen von früher wiederfinden möchte, ist bei unserer Personensuche richtig.

Was ist eine Anschriftenermittlung?

Anschriftenermittlung, Adressermittlung oder Aufenthaltsermittlung meinen dasselbe: die aktuelle, tatsächliche Wohnanschrift einer Person herauszufinden. Geht es zusätzlich um den Arbeitgeber oder Vermögenswerte eines Schuldners, spricht man oft von Schuldnerermittlung.

Was bekomme ich als Ergebnis?

Eine schriftliche Bestätigung der ermittelten Anschrift, auf Wunsch mit aktuellem Arbeitgeber. Das Ergebnis können Sie direkt für Mahnung, Klage, Zustellung oder Vollstreckung verwenden.

Einsatzgebiete

Bundesweit recherchiert, vor Ort überprüft.

Die Recherche läuft bundesweit. Anschriften in Schleswig-Holstein und Hamburg überprüfen wir auf Wunsch persönlich vor Ort.

Kostenlose Erstberatung

Jemand ist unbekannt verzogen?

Vertraulich und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.

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