Wiederholte Belästigung ist kein Bauchgefühl — sie lässt sich beweisen. Wir dokumentieren gerichtsfest nach §238 StGB.
Anrufe, die nicht aufhören. Jemand, der plötzlich überall auftaucht. Nachrichten, die Angst machen. Stalking beginnt oft schleichend — und wird von Behörden erst ernst genommen, wenn es belegbar ist. Genau hier setzen wir an.
Wir dokumentieren Vorfälle systematisch und gerichtsfest, sodass Sie bei der Polizei, vor Gericht oder für ein Kontakt- und Näherungsverbot handlungsfähig werden. Sie müssen den Beweis nicht allein sammeln.
Schildern Sie uns Ihre Situation — anonym und unverbindlich möglich.
Wir besprechen Ihren Fall, die Erfolgsaussichten und die Kosten transparent.
Wir erfassen Vorfälle lückenlos und chronologisch — als Grundlage für Anzeige oder Näherungsverbot.
Sie erhalten eine saubere Dokumentation, die vor Gericht und Behörden Bestand hat.
§238 StGB (Nachstellung) greift bei beharrlicher, wiederholter Kontaktaufnahme, die die Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt. Wir dokumentieren die Vorfälle so, dass diese Voraussetzung belegbar wird.
Ja. Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie als Grundlage für eine Anzeige oder einen Antrag auf Näherungsverbot dient.
Genau dafür ist das kostenlose Erstgespräch da — wir schätzen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen ein, unverbindlich und vertraulich.
Davon raten wir ab — direkter Kontakt kann die Situation eskalieren. Dokumentation und rechtliche Schritte sind der sicherere Weg.
Genau hier hilft eine strukturierte, gerichtsfeste Dokumentation — sie macht das Ausmaß und die Beharrlichkeit sichtbar.