Ratgeber für Arbeitgeber

Lohnfortzahlungs­betrug erkennen.

Sechs Warnsignale, die richtigen ersten Schritte und der Punkt, an dem eine Detektei sinnvoll wird. Ein Leitfaden für Arbeitgeber.

Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten

Nicht jede häufige Krankmeldung ist Betrug. Die meisten Menschen, die sich krankmelden, sind wirklich krank. Es gibt aber Muster, bei denen ein genauer Blick lohnt:

  • Krankmeldungen häufen sich auffällig an Montagen, Freitagen oder Brückentagen.
  • Die Krankmeldung folgt direkt auf einen abgelehnten Urlaubsantrag oder einen Konflikt.
  • Die Arbeitsunfähigkeit deckt passgenau die Kündigungsfrist ab.
  • Kolleginnen, Kollegen oder Kunden berichten, die Person woanders arbeiten gesehen zu haben.
  • In sozialen Netzwerken tauchen Fotos von Aktivitäten auf, die zur Krankmeldung nicht passen.
  • Es gibt Hinweise auf einen Nebenjob oder Schwarzarbeit, etwa weil die Person dabei schon gesehen wurde.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Dokumentieren. Notieren Sie Auffälligkeiten mit Datum und Quelle. Das hilft später Ihrer Kanzlei und uns.
  • Medizinischen Dienst einschalten. Bei Zweifeln können Sie bei der Krankenkasse eine Begutachtung anregen.
  • Nicht selbst ermitteln. Wer dem Mitarbeiter selbst hinterherfährt oder ihn zur Rede stellt, riskiert, dass Beweise unbrauchbar werden.
  • Rechtlich beraten lassen. Eine Kündigung will gut vorbereitet sein.

Wann eine Detektei sinnvoll ist

Wenn ein konkreter Verdacht besteht, also Hinweise, die über ein Bauchgefühl hinausgehen, und mildere Mittel nicht ausreichen. Dann dürfen Sie den Verdacht durch eine Detektei überprüfen lassen. Wir beobachten im öffentlichen Raum, dokumentieren mit Uhrzeit und Fotos und liefern einen Bericht, der vor dem Arbeitsgericht verwendet werden kann. Wie so ein Bericht aussieht, zeigt unser Musterbericht. Wie wir konkret vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite zum Lohnfortzahlungsbetrug.

Rechnet sich das?

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen Sie bis zu sechs Wochen den vollen Lohn plus Arbeitgeberanteile weiter. Unser Schadensrechner zeigt Ihnen in Sekunden, was das für Ihren Betrieb bedeutet und ab wann sich eine Überprüfung rechnet.

Häufige Fragen.

Darf ich einen kranken Mitarbeiter überprüfen lassen?

Ja, wenn ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Ein vager Eindruck reicht nicht. Wir prüfen das vor Beginn mit Ihnen.

Was kann ich tun, bevor ich einen Detektiv beauftrage?

Sie können bei der Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anregen. Außerdem sollten Sie Auffälligkeiten mit Datum dokumentieren. Den Mitarbeiter selbst zu beobachten oder zur Rede zu stellen, ist keine gute Idee.

Hat eine Krankschreibung nicht immer Beweiswert?

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Er kann aber erschüttert sein, etwa wenn eine Krankschreibung passgenau die Kündigungsfrist abdeckt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 5 AZR 149/21). Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüft Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Wer zahlt den Detektiv?

Zunächst Sie als Arbeitgeber. Wird der Mitarbeiter einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt, können Sie die Kosten unter Umständen von ihm zurückverlangen.

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