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Ratgeber — Lohnfortzahlungsbetrug erkennen

Lohnfortzahlungsbetrug
erkennen — Warnsignale
und Maßnahmen.

Wenn Mitarbeiter krankgeschrieben sind, aber anderweitig tätig sind — kostet das Unternehmen bares Geld. Dieser Ratgeber erklärt die Warnsignale, die rechtlichen Möglichkeiten und wann eine Detektei sinnvoll ist.

Das Problem

Was ist Lohnfortzahlungsbetrug —
und wie verbreitet ist er?

Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält, obwohl er tatsächlich arbeitsfähig ist oder einer anderen Tätigkeit nachgeht. Laut Statistik kostet das deutsche Arbeitgeber jährlich Milliarden Euro.

Das rechtliche Problem für Arbeitgeber: Der bloße Verdacht reicht nicht aus. Eine fristlose Kündigung ohne gerichtsfeste Beweise endet häufig mit einer teuren Abfindungszahlung. Erst ein professioneller Ermittlungsbericht schafft die Grundlage für konsequente Maßnahmen.

Faustformel: Wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, aber Aktivitäten ausübt, die mit der angegebenen Krankheit unvereinbar sind — liegt Betrug vor.

Warnsignale

Diese Muster deuten auf
Lohnfortzahlungsbetrug hin

Muster bei Fehltagen

Krankmeldungen häufen sich an Montagen, Freitagen, Tagen vor oder nach Feiertagen — oder regelmäßig vor und nach dem Urlaub.

Social-Media-Aktivität

Fotos von Ausflügen, Sport oder Reisen während der Krankmeldung — die mit dem angegebenen Krankheitsbild nicht vereinbar sind.

Hinweise aus dem Betrieb

Kolleginnen oder Kollegen berichten von gesehenen Aktivitäten, Schwarzarbeit oder sportlichen Leistungen des Kranken.

Häufige Kurzkrankschreibungen

Wiederholt 1 bis 3 Tage krankgeschrieben — besonders wenn immer dasselbe Muster auftritt und der Mitarbeiter rasch wieder fit ist.

Widersprüchliche Aussagen

Der Mitarbeiter erzählt unterschiedliche Dinge über seinen Gesundheitszustand — oder wird bei scheinbar normalen Aktivitäten beobachtet.

Wiederholende Jahreszyklen

Dieselben Krankheitsperioden tauchen Jahr für Jahr auf — immer in der gleichen Saison, immer um die gleichen Feiertage.

Rechtliche Möglichkeiten

Was Arbeitgeber tun
können & dürfen

Als Arbeitgeber haben Sie bei einem konkreten, begründeten Verdacht das Recht, eine Detektei zu beauftragen. Die Ermittlung muss verhältnismäßig und DSGVO-konform sein — dann sind die Ergebnisse gerichtsfest verwertbar.

Mit Beweisen möglich

  • Außerordentliche fristlose Kündigung (§ 626 BGB)
  • Schadensersatzklage auf Rückforderung gezahlter Lohnfortzahlung
  • Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
  • Meldung an die Krankenkasse bei Bezug von Krankengeld
  • Abmahnung als erste Stufe

Ohne Beweise riskant

  • Kündigung ohne Beweis → oft erfolglose Kündigungsschutzklage
  • Konfrontation ohne Dokumentation → Beweise werden vernichtet
  • Mutmaßungen im Zeugnis → rechtliches Risiko
  • Mündliche Vorwürfe → Aussage gegen Aussage

Diskretion ist entscheidend: Wenn der Mitarbeiter gewarnt wird, werden Spuren verwischt. Detektei Körner arbeitet vollständig verdeckt — nur die nötigsten Personen wissen von der Ermittlung.

Wann Detektei Körner einschalten

Der richtige Zeitpunkt
für eine professionelle Ermittlung

Interne Kontrollen reichen oft nicht aus — erfahrene Täter kennen die Schwachstellen. Erst eine externe, verdeckte Observation durch Detektei Körner liefert die gerichtsfesten Beweise, die Sie brauchen.

01

Konkreter Verdacht vorhanden

Sie haben begründeten Verdacht — nicht nur ein Bauchgefühl. Konkrete Warnsignale liegen vor.

02

Interne Mittel ausgeschöpft

Gespräche, Abmahnungen oder Betriebsarzt-Konsultationen haben keine Klärung gebracht.

03

Vertrauliches Erstgespräch mit uns

Schildern Sie den Fall. Wir prüfen, ob eine Ermittlung zulässig und sinnvoll ist — und was realistischerweise zu erwarten ist.

04

Verdeckte Observation & Abschlussbericht

Wir ermitteln verdeckt und liefern einen gerichtsfesten Bericht — die Grundlage für Kündigung, Schadensersatz oder Strafanzeige.

Kostenlose Erstberatung →0155 61002833
Häufige Fragen

Fragen zum
Lohnfortzahlungsbetrug

Ja — bei einem konkreten, begründeten Verdacht ist die Beauftragung einer Detektei legal. Die Ermittlung muss verhältnismäßig und DSGVO-konform durchgeführt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit vorab.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Observationen außerhalb des Betriebs ist eine Information des Betriebsrats in der Regel nicht erforderlich. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Arbeitsrechtsanwalt.

Dann erhalten Sie einen Bericht, der das bestätigt — und können die Angelegenheit auf dieser Grundlage abschließen. Auch eine Entwarnung ist ein wertvolles Ergebnis.

Ja. Ermittlungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt. Bei nachgewiesenem Betrug können sie vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

Absolut diskret. Im Unternehmen wissen nur die notwendigsten Personen davon. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind nicht als Detektive erkennbar.

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