Wirtschaftsdetektei für Unternehmen

Wirtschafts­detektei für Unternehmen: Fakten statt Bauchgefühl.

Krankfeiern, Diebstahl, falsche Angaben im Lebenslauf: Bevor Sie handeln, brauchen Sie Beweise, die vor dem Arbeitsgericht bestehen. Wir liefern sie diskret, rechtssicher und schnell.

Ein Mitarbeiter, der krankfeiert, kostet nicht nur Lohn. Er kostet Vertretung, Überstunden und das Vertrauen des ganzen Teams.

82 Mrd. Euro kostete die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Arbeitgeber 2024 in Deutschland, inklusive Sozialbeiträgen¹
24 h bis zur Rückmeldung auf Ihre Anfrage
20 Min. Abrechnungstakt statt voller Stunden

¹ Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Auswertung 2025

Unsere Auftraggeber

Unternehmen, die uns vertrauen.

Von der Stiftung bis zur Reederei. Namen nennen wir nicht. Genau darauf verlassen sich unsere Auftraggeber.

Für wen

Ihr Partner, wenn es heikel wird.

Inhaber und Geschäftsführer

Sie brauchen Gewissheit, bevor Sie eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen, und wollen kein Risiko vor Gericht eingehen.

Personalabteilungen

Ein fester Ansprechpartner, klare Kostenvoranschläge und Berichte, die Sie direkt an Geschäftsführung und Kanzlei weitergeben können.

Kanzleien

Wir arbeiten Ihnen zu, liefern verwertbare Feststellungen und stehen als Zeugen zur Verfügung. Für Nachlasssachen übernehmen wir auch die Erbenermittlung.

Ablauf

Vom Verdacht zum gerichtsfesten Beweis.

  1. Vertrauliches Gespräch

    Sie schildern den Verdacht, gern gemeinsam mit Ihrer Kanzlei. Kostenlos und unverbindlich.

  2. Rechtliche Vorprüfung

    Wir prüfen, ob der Verdacht konkret genug ist und welches Vorgehen verhältnismäßig ist.

  3. Einsatzplan und Angebot

    Gezielte Einsätze an den richtigen Tagen, mit schriftlichem Kostenvoranschlag.

  4. Ermittlung

    Diskret und dokumentiert. Sie werden auf dem Laufenden gehalten, ohne dass im Betrieb etwas auffällt.

  5. Bericht und Verfahren

    Gerichtsfester Bericht und auf Wunsch Zeugenaussage vor dem Arbeitsgericht.

Unser Bericht

Was Sie am Ende in der Hand haben.

  • Lückenloses Zeitprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ort
  • Fotodokumentation, wo rechtlich zulässig
  • Sachliche Darstellung ohne Wertung, wie Gerichte sie erwarten
  • Aufbereitet zur direkten Weitergabe an Ihre Kanzlei
  • Auf Wunsch Zeugenaussage im Verfahren

Kosten zurückholen.

Bestätigt sich ein konkreter Verdacht, können Arbeitgeber die erforderlichen Detektivkosten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Umständen vom Arbeitnehmer zurückverlangen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Kanzlei, wir liefern die nötige Dokumentation.

Vertraulich

Schildern Sie uns den Verdacht.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, auf Wunsch zu einer Uhrzeit Ihrer Wahl.

Felder mit * sind Pflicht. Für unsere Antwort genügt eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, auch eine anonyme E-Mail-Adresse ist in Ordnung.

Einsatzgebiete

Ihre Wirtschaftsdetektei vor Ort.

Ob Ihr Betrieb in Kiel, Lübeck, Hamburg oder Flensburg sitzt: Wir ermitteln dort, wo es nötig ist, auch wenn der Mitarbeiter in einer anderen Stadt wohnt.

Fragen von Arbeitgebern.

Darf ich als Arbeitgeber einen Detektiv einsetzen?

Ja, wenn ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Das prüfen wir vor jedem Auftrag, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, damit die Ergebnisse arbeitsgerichtlich verwertbar sind.

Muss ich die Detektivkosten selbst tragen?

Nicht immer. Bestätigt sich ein konkreter Verdacht, können Arbeitgeber die erforderlichen Detektivkosten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Umständen vom Arbeitnehmer zurückverlangen.

Wie schnell können Sie einsetzen?

Nach dem vertraulichen Erstgespräch und der rechtlichen Vorprüfung meist innerhalb weniger Tage, in dringenden Fällen kurzfristig. Gerade bei Krankmeldungen zählt der richtige Zeitpunkt.

Bekommt die betroffene Person oder die Belegschaft etwas mit?

In der Regel nicht. Wir arbeiten unauffällig und stimmen mit Ihnen ab, wer im Unternehmen informiert wird. Kommunikation läuft über einen festen Ansprechpartner.

Arbeiten Sie mit unserer Kanzlei zusammen?

Gern. Viele Aufträge entstehen in Abstimmung mit Fachanwälten für Arbeitsrecht. Unsere Berichte sind so aufgebaut, dass sie direkt im Verfahren verwendet werden können.

Sagen Sie auch vor Gericht aus?

Ja. Wenn es zum Verfahren kommt, stehen wir als Zeugen zur Verfügung und erläutern unsere Feststellungen.

Was kostet eine Ermittlung für Unternehmen?

Der Stundensatz liegt zwischen 70 und 110 Euro zzgl. MwSt. (83,30 bis 130,90 Euro inkl. 19 % MwSt.), abgerechnet im 20-Minuten-Takt, Bericht inklusive. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Für wiederkehrende Aufträge bieten wir Rahmenvereinbarungen an.

Für welche Unternehmen arbeiten Sie?

Für Betriebe jeder Größe, vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern, sowie für Kanzleien, Stiftungen und Hausverwaltungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und bundesweit.

Kostenlose Erstberatung

Besprechen wir Ihren Verdacht.

Vertraulich und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Ermittlung sinnvoll ist.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.

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