Wenn Fehlzeiten auffällig werden
Häufige oder auffällige Krankmeldungen, immer wieder zu strategischen Zeitpunkten – hier kann genaueres Hinsehen wirtschaftlich notwendig sein.
Krankmeldungen, Lohnfortzahlung und Fehlzeiten sind sensible Themen – zugleich können Missbrauch und unberechtigte Ausfälle für Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Wir unterstützen Sie dabei, Verdachtsmomenten diskret und rechtssicher nachzugehen.
Häufige oder auffällige Krankmeldungen, immer wieder zu strategischen Zeitpunkten – hier kann genaueres Hinsehen wirtschaftlich notwendig sein.
Wer tatsächlich krank ist, soll geschützt werden. Wer das System ausnutzt, belastet Kolleginnen, Kollegen und das Unternehmen.
Wir liefern belastbare Beobachtungen, damit Sie arbeitsrechtliche Entscheidungen auf eine solide Grundlage stellen können.
Je nach Situation können unterschiedliche Schwerpunkte im Vordergrund stehen. Häufig geht es um folgende Themen:
Besteht der Verdacht, dass Mitarbeitende trotz Krankschreibung einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder offensichtlich nicht arbeitsunfähig sind, kann eine diskrete Prüfung sinnvoll sein.
Hinweise auf unerlaubte Nebenjobs oder Tätigkeit im eigenen Gewerbe können im Rahmen einer Observation überprüft werden.
Krankmeldungen vor oder nach Urlaubsphasen, regelmäßig an bestimmten Wochentagen oder in Verbindung mit betrieblichen Veränderungen – wir helfen, Muster sichtbar zu machen.
Wir prüfen, ob Verhalten im Alltag (z. B. sportliche Aktivitäten, belastende Tätigkeiten) im Widerspruch zur geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit steht.
Ziel ist ein klarer, rechtssicherer Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur verwertbaren Dokumentation.
Sie schildern uns den Sachverhalt, bisherige Beobachtungen und Ihre Fragestellung. Wir prüfen, ob eine Überprüfung sinnvoll und verhältnismäßig ist.
Wir betrachten arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte und besprechen, welche Maßnahmen im konkreten Fall zulässig sind.
In definierten Zeitfenstern wird der Alltag des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin beobachtet – unauffällig und ohne Eingriff in die Privatsphäre über das Notwendige hinaus.
Relevante Beobachtungen werden zeitlich, örtlich und inhaltlich dokumentiert, auf Wunsch mit Bildmaterial im rechtlich zulässigen Rahmen.
Sie erhalten einen strukturierten Bericht, der für Abmahnungen, arbeitsrechtliche Schritte oder Gespräche mit dem Betriebsrat genutzt werden kann.
Wir stellen keine medizinischen Diagnosen und bewerten keine Atteste. Wir dokumentieren ausschließlich beobachtbare Tatsachen.
Maßnahmen werden auf das notwendige Maß beschränkt und klar auf den Zweck der Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet.
Wir arbeiten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und stimmen uns auf Wunsch mit Ihrer Rechtsabteilung oder externen Kanzleien ab.
Unsere Berichte werden so gestaltet, dass sie in Personalakten, arbeitsrechtlichen Verfahren und gegenüber dem Betriebsrat verwendet werden können.
Unberechtigte Lohnfortzahlung, Mehrbelastung für das Team und Produktionsausfälle können frühzeitig erkannt und eingegrenzt werden.
Konsequente, aber faire Prüfung einzelner Verdachtsfälle stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, die korrekt arbeiten.
Als externe Detektei schaffen wir objektive Grundlage und entlasten interne Stellen wie HR, Führungskräfte und Geschäftsleitung.
Wir arbeiten unauffällig im Hintergrund – sensible interne Themen werden nicht nach außen getragen.
Lassen Sie uns vertraulich über Ihren Fall sprechen. Gemeinsam klären wir, welche Überprüfungen sinnvoll und rechtlich zulässig sind.