Arbeitgeberermittlung Hamburg – Beschäftigung diskret ermitteln | Detektei Körner
Arbeitgeberermittlung · Hamburg & Schleswig-Holstein · Für Kanzleien & Gläubiger

Arbeitgeber-
ermittlung –
Vollstreckung auf Basis von Fakten.

Titulierte Forderung, aber kein aktueller Arbeitgeber bekannt. Unterhaltsanspruch, aber unklar wo die Person beschäftigt ist. Die Detektei Körner ermittelt Beschäftigungsverhältnisse diskret und rechtssicher – als Grundlage für Lohnpfändung, Vollstreckung und Unterhaltsdurchsetzung in Hamburg und Schleswig-Holstein.

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Kanzleien & Inkasso
Gerichtsfester Bericht
Arbeitgeberermittlung Hamburg – Detektei Körner

Warum ermitteln

Vollstreckung scheitert oft
nicht am Titel –
sondern an fehlenden Daten.

Ein Vollstreckungstitel liegt vor. Eine Unterhaltsverpflichtung ist gerichtlich festgestellt. Eine Schadensersatzforderung ist tituliert. Und trotzdem passiert nichts – weil niemand weiß, wo der Schuldner aktuell arbeitet.

Der Gerichtsvollzieher braucht einen Arbeitgeber für die Lohnpfändung. Die Kanzlei braucht ein Beschäftigungsverhältnis für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die Unterhalt fordernde Person braucht schlicht die Information, wo das Geld herkommt.

Ohne Arbeitgeberinformation bleibt der beste Titel wertlos.

Wir schließen diese Lücke: diskrete Ermittlung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses – rechtlich zulässig, ohne Kontakt zur betroffenen Person, mit strukturiertem Bericht als Grundlage für die nächsten Schritte.

Typische Auftraggeber

Anwaltskanzleien & Inkasso

Für Lohnpfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Vollstreckungsstrategien bei titulierten Forderungen.

Unterhalt fordernde Personen

Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – wenn unklar ist, wo der Unterhaltspflichtige aktuell beschäftigt ist.

Gläubiger & Unternehmen

Offene Forderungen aus Liefervertrag, Dienstleistung oder Schadensersatz – wenn eine Person als Privatperson haftet.

Klärung der Erwerbssituation

Wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang jemand tatsächlich erwerbstätig ist – als Entscheidungsgrundlage vor gerichtlichen Schritten.

Was wir ermitteln

Beschäftigungsverhältnis –
strukturiert und verwertbar.

Je nach Informationslage und rechtlichem Rahmen können unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Tiefe und Umfang besprechen wir vorab.

01

Aktueller Arbeitgeber & Beschäftigungsort

Ermittlung des aktuellen Arbeitgebers – Name, Adresse, Erreichbarkeit – als unmittelbare Grundlage für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Lohnpfändung.

02

Branche, Unternehmensgröße & Standort

Einordnung des Arbeitgebers – damit Vollstreckungsmaßnahmen und Vergleichsstrategien realistisch geplant werden können.

03

Beschäftigungsart (soweit erkennbar)

Hinweise auf Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung – ohne Einsicht in interne Personalunterlagen, auf Basis öffentlicher und beobachtbarer Informationen.

04

Vorbeschäftigungen & Unternehmensbezüge

Bei häufigen Jobwechseln oder unklarer Erwerbshistorie: Recherche früherer Arbeitgeber und möglicher aktueller Unternehmensverbindungen.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret
davon haben.

Vollstreckung endlich planbar

Mit einem verifizierten Arbeitgeber lässt sich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beantragen – kein weiteres Hinhalten, kein erneuter Mandantendruck.

Entlastung interner Ressourcen

Recherche- und Ermittlungsaufwand auslagern. Ihre Kanzlei konzentriert sich auf das Rechtliche, wir liefern die Faktenbasis.

Bericht direkt verwertbar

Strukturiert aufbereiteter Bericht – für interne Akten, Mandantenabstimmung und als Grundlage für Vollstreckungsanträge.

Diskretion schützt das Mandat

Wir arbeiten unauffällig – ohne den Schuldner zu alarmieren oder die Vollstreckungsstrategie zu gefährden.

Unterhalt endlich durchsetzen

Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt – mit dem aktuellen Arbeitgeber kann Ihr Anwalt direkt handeln.

Keine eigenen Ermittlungen nötig

Sie müssen nicht selbst suchen, nicht fragen, nicht konfrontieren. Wir übernehmen das diskret – ohne dass die Gegenseite es bemerkt.

Klarheit über die wirtschaftliche Situation

Wenn unklar ist, ob und wo jemand wirklich arbeitet – als Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Schritte.

Abstimmung mit Ihrem Anwalt möglich

Wir geben unseren Bericht auf Wunsch direkt an Ihre Rechtsvertretung weiter – abgestimmt auf die nächsten rechtlichen Schritte.

Forderung verwertbar machen

Aus einer offenen Forderung gegen eine Privatperson wird eine vollstreckbare Position – wenn der aktuelle Arbeitgeber bekannt ist.

Regressansprüche durchsetzen

Bei Schadensersatz, Vertragsbruch oder deliktischen Ansprüchen gegen Einzelpersonen ist die Arbeitgeberinformation oft der entscheidende Hebel.

Vergleichsstrategie absichern

Wer weiß, dass der Gegner ein pfändbares Einkommen hat, verhandelt anders – und aus einer stärkeren Position.

Externe Perspektive ohne Interessenkonflikt

Als unabhängige Detektei liefern wir neutrale Fakten – frei von internen Dynamiken oder Unternehmensbeziehungen.

Aus der Praxis

Drei Jahre Unterhalt
ausgeblieben. Vier Tage
bis zum Ergebnis.

Der Titel lag vor. Der Arbeitgeber nicht.

Eine Mutter aus dem Kreis Stormarn wandte sich an die Detektei Körner. Ihr Ex-Partner schuldete seit über drei Jahren Kindesunterhalt. Ein vollstreckbarer Titel war vorhanden, der Gerichtsvollzieher konnte jedoch nicht handeln – der letzte bekannte Arbeitgeber hatte das Beschäftigungsverhältnis beendet, ein neuer war nicht bekannt.

Wir führten eine diskrete Arbeitgeberermittlung durch: Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen, Beobachtung des Wohnumfelds und strukturierte Recherche. Innerhalb von vier Werktagen konnte der aktuelle Arbeitgeber mit Anschrift verifiziert werden.

Die Mandantin übergab die Ergebnisse an ihre Kanzlei. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde gestellt. Binnen weniger Wochen floss erstmals seit Jahren Unterhalt.

Vom fehlenden Arbeitgeber zur laufenden Pfändung.

AusgangslageTitel vorhanden, Arbeitgeber unbekannt, 3 Jahre Rückstand
Briefing & PrüfungBerechtigung geprüft, Ermittlungsumfang definiert
Recherche & Observation4 Werktage, diskretes Vorgehen, öffentliche Quellen
Bericht & ÜbergabeArbeitgeber mit Anschrift verifiziert, Kanzlei direkt informiert
ErgebnisPfüB gestellt · Lohnpfändung aktiv · Unterhalt fließt
4Werktage bis Ergebnis
3+Jahre Rückstand aufgeholt
Pfändung läuft

Rechtlicher Rahmen

Was wir tun –
und was nicht.

Arbeitgeberermittlungen bewegen sich im Bereich personenbezogener Daten. Wir legen Wert auf ein rechtlich sauberes Vorgehen – und lehnen Aufträge ohne berechtigtes Interesse konsequent ab.

Was wir tun

Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen
Diskrete Beobachtung im öffentlichen Raum
Recherche zu Beschäftigungsort und Arbeitgeber
Berechtigungsprüfung im Erstgespräch
Strukturierter Bericht für Kanzlei oder Auftraggeber
Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung auf Wunsch

Was wir nicht tun

Zugriff auf geschützte Personalakten oder Sozialdaten
Einsatz ohne nachweisbares berechtigtes Interesse
Direkter Kontakt zum Arbeitgeber oder zur Person
Unzulässige Datenabfragen oder illegale Methoden
Ermittlungen ohne klare Auftragsgrundlage

Ablauf

Vom Briefing zum
verwertbaren Bericht.

1

Briefing & Berechtigung

Hintergrund schildern, Titel oder Verfahren nennen – wir prüfen Zulässigkeit ehrlich.

2

Informationsauswertung

Vorhandene Anhaltspunkte – Adressen, frühere Arbeitgeber, digitale Spuren – werden gesichtet.

3

Diskrete Ermittlung

Recherche und Observation im rechtlich zulässigen Rahmen, ohne Kontakt zur betroffenen Person.

4

Prüfung & Plausibilisierung

Gefundene Informationen werden verifiziert und auf Plausibilität geprüft.

5

Bericht & Übergabe

Strukturierter Bericht – für Vollstreckung, Kanzlei oder weitere rechtliche Schritte direkt verwendbar.

FAQ

Häufige Fragen zur
Arbeitgeberermittlung.

Ist eine Arbeitgeberermittlung durch eine Detektei legal?
Ja – bei einem nachweisbaren berechtigten Interesse, das die schutzwürdigen Belange der betroffenen Person überwiegt. Typische Grundlagen sind titulierte Forderungen, laufende Vollstreckungsverfahren oder Unterhaltsansprüche. Wir prüfen die Zulässigkeit im Erstgespräch und lehnen Aufträge ohne hinreichende Grundlage konsequent ab.
Kann ich auch ohne Vollstreckungstitel eine Arbeitgeberermittlung beauftragen?
In bestimmten Fällen ja – zum Beispiel zur Vorbereitung einer Klage, zur Einschätzung der wirtschaftlichen Situation vor Vergleichsverhandlungen oder zur Klärung, ob eine Vollstreckung überhaupt aussichtsreich ist. Ob Ihr konkreter Fall hinreichendes berechtigtes Interesse begründet, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Merkt die betroffene Person, dass ihr Arbeitgeber ermittelt wird?
Nein – wir arbeiten ausschließlich auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und diskreter Observation im öffentlichen Raum. Es gibt keinen direkten Kontakt zur betroffenen Person oder zu deren Arbeitgeber. Die Ermittlung bleibt für alle Beteiligten unsichtbar.
Wie schnell liegt ein Ergebnis vor?
In vielen Fällen innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei günstigerer Informationslage auch schneller. Wenn die betroffene Person schwer lokalisierbar ist oder häufig den Aufenthaltsort wechselt, kann es länger dauern – das besprechen wir vorab ehrlich.
Können Sie den Bericht direkt an unsere Kanzlei übermitteln?
Ja – auf Wunsch koordinieren wir direkt mit der beauftragten Kanzlei oder der Rechtsvertretung. Berichtsformat und Übergabemodalitäten werden vorab abgestimmt, damit der Bericht nahtlos in die Vollstreckungsstrategie eingebunden werden kann.
Was kostet eine Arbeitgeberermittlung?
Abrechnung im 20-Minuten-Takt, Mindesteinsatz 4 Stunden. Bericht inklusive. Je nach Aufwand und Erreichbarkeit der Person variiert der Gesamtaufwand – der Kostenrahmen wird vorab klar besprochen. Erstgespräch kostenlos, schriftliches Angebot auf Wunsch.

Für Kanzleien,
Inkasso & Gläubiger.

Vertrauliches Erstgespräch, schriftliches Angebot, direkte Kanzlei-Koordination möglich.

Zum Kontaktformular →

Ihr nächster Schritt

Ihr Titel ist gut –
der Arbeitgeber fehlt noch.

Ein vertrauliches Erstgespräch kostet nichts. Wir prüfen Ihren Fall und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

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