Arbeitgeberermittlung & Beschäftigungsnachweis

Ob ausstehende Forderungen, Unterhalt, gerichtliche Verfahren oder offene Schadensersatzansprüche – oft ist unklar, wo eine Person aktuell beschäftigt ist. Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnisse diskret zu ermitteln.

Transparenz

Wer zahlt das Einkommen?

Für Pfändungen, Lohnabtretungen oder Vergleichsverhandlungen ist es entscheidend zu wissen, bei welchem Arbeitgeber die betreffende Person aktuell beschäftigt ist.

Grundlage für Ansprüche

Rechtliche Schritte vorbereiten

Ein nachweisbarer Arbeitgeber erleichtert die Durchsetzung von titulierten Forderungen und schafft Klarheit für weitere juristische Maßnahmen.

Diskret

Unauffällige Ermittlungen

Wir arbeiten im Hintergrund – ohne unnötige Aufmerksamkeit beim Arbeitgeber oder im unmittelbaren Umfeld auszulösen.

Was wir im Rahmen der Arbeitgeberermittlung prüfen können

Je nach Informationslage und rechtlichem Rahmen können unter anderem folgende Punkte im Fokus stehen:

Aktueller Arbeitgeber

Ermittlung des aktuellen Beschäftigungsortes – soweit rechtlich zulässig und auf Basis eines berechtigten Interesses.

Branche & Standort

Einordnung des Unternehmens (Branche, Standort, Unternehmensgröße), um spätere Maßnahmen (z. B. Pfändungen) realistisch einschätzen zu können.

Beschäftigungsart (soweit erkennbar)

Hinweise darauf, ob es sich eher um eine Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit handelt – ohne Einsicht in interne Personalakten.

Verknüpfungen & Vorbeschäftigungen

In manchen Fällen können auch frühere Arbeitgeber oder Unternehmensverbindungen relevant sein, etwa bei häufigen Jobwechseln.

Typische Anlässe für eine Arbeitgeberermittlung

Eine Arbeitgeberermittlung wird häufig in folgenden Konstellationen beauftragt:

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Wenn Unterhaltstitel vorliegen, aber keine aktuellen Informationen zum Arbeitgeber vorhanden sind.

Vollstreckung offener Forderungen

Gläubiger oder deren Vertreter benötigen verlässliche Daten, um Lohnpfändungen oder Lohnabtretungen anzustoßen.

Schadensersatz- & Regressfälle

Bei bestehenden Ansprüchen kann die Arbeitgeberermittlung ein Baustein in der Gesamtstrategie zur Schadensbegrenzung sein.

Klärung der wirtschaftlichen Situation

Wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Person tatsächlich erwerbstätig ist, können gerichtliche Verfahren realistisch geplant werden.

Wie wir bei einer Arbeitgeberermittlung vorgehen

Unser Ziel ist ein strukturiertes, rechtlich sauberes Vorgehen – mit klaren Ergebnissen für Kanzleien, Inkassounternehmen und andere Auftraggeber.

  1. 1 Briefing & Berechtigungsprüfung

    Sie schildern uns den Hintergrund (Titel, Forderung, Verfahren) und wir prüfen, ob eine Arbeitgeberermittlung zulässig und sinnvoll ist.

  2. 2 Auswertung vorhandener Informationen

    Adressen, frühere Arbeitgeber, bekannte Branchen, Social-Media-Hinweise oder sonstige Anhaltspunkte werden systematisch gesichtet.

  3. 3 Recherchen & diskrete Ermittlungen

    Nutzung rechtlich zulässiger Quellen und – wo erforderlich – diskreter Beobachtungen, um den tatsächlichen Beschäftigungsort zu verifizieren.

  4. 4 Prüfung & Plausibilisierung

    Gefundene Informationen werden auf Plausibilität geprüft und mit den Ausgangsdaten abgeglichen.

  5. 5 Bericht für weitere Schritte

    Sie erhalten einen strukturierten Bericht, der für Vollstreckungsmaßnahmen, Vergleiche oder weitere juristische Schritte verwendet werden kann.

Rechtlicher Rahmen & sensible Daten

Berechtigtes Interesse

Arbeitgeberermittlungen setzen in der Regel ein nachweisbares, berechtigtes Interesse voraus – zum Beispiel titulierte Forderungen oder laufende Verfahren.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und datenschutzrechtlichen Vorgaben – keine unzulässigen Datenabfragen oder „Hacks“.

Keine Auskunft über interne Details

Interne Personalinformationen (z. B. genaue Gehaltshöhen) sind nicht Gegenstand der Arbeitgeberermittlung. Es geht um die Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses.

Vertraulicher Umgang mit Ergebnissen

Unsere Berichte sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ihr Nutzen als Gläubiger, Kanzlei oder Unternehmen

Planbare Vollstreckung

Mit einem nachgewiesenen Arbeitgeber lassen sich Vollstreckungs- und Vergleichsstrategien realistisch planen.

Entlastung interner Ressourcen

Kanzleien, Inkassounternehmen und Unternehmen sparen Zeit, indem sie Recherche- und Ermittlungsaufgaben auslagern.

Strukturierte Entscheidungsgrundlage

Klar aufbereitete Ergebnisse erleichtern die Abstimmung zwischen Mandant, Rechtsvertretung und Vollstreckungsstellen.

Diskrete, professionelle Umsetzung

Wir arbeiten unauffällig im Hintergrund – ohne unnötige Irritationen im Verhältnis zwischen Schuldner und Arbeitgeber zu erzeugen.

Sie benötigen Klarheit über den Arbeitgeber einer Person?

Sprechen Sie mit uns vertraulich über Ihren Fall. Gemeinsam klären wir, welche Arbeitgeberermittlung sinnvoll und rechtlich zulässig ist.