Wer zahlt das Einkommen?
Für Pfändungen, Lohnabtretungen oder Vergleichsverhandlungen ist es entscheidend zu wissen, bei welchem Arbeitgeber die betreffende Person aktuell beschäftigt ist.
Ob ausstehende Forderungen, Unterhalt, gerichtliche Verfahren oder offene Schadensersatzansprüche – oft ist unklar, wo eine Person aktuell beschäftigt ist. Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnisse diskret zu ermitteln.
Für Pfändungen, Lohnabtretungen oder Vergleichsverhandlungen ist es entscheidend zu wissen, bei welchem Arbeitgeber die betreffende Person aktuell beschäftigt ist.
Ein nachweisbarer Arbeitgeber erleichtert die Durchsetzung von titulierten Forderungen und schafft Klarheit für weitere juristische Maßnahmen.
Wir arbeiten im Hintergrund – ohne unnötige Aufmerksamkeit beim Arbeitgeber oder im unmittelbaren Umfeld auszulösen.
Je nach Informationslage und rechtlichem Rahmen können unter anderem folgende Punkte im Fokus stehen:
Ermittlung des aktuellen Beschäftigungsortes – soweit rechtlich zulässig und auf Basis eines berechtigten Interesses.
Einordnung des Unternehmens (Branche, Standort, Unternehmensgröße), um spätere Maßnahmen (z. B. Pfändungen) realistisch einschätzen zu können.
Hinweise darauf, ob es sich eher um eine Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit handelt – ohne Einsicht in interne Personalakten.
In manchen Fällen können auch frühere Arbeitgeber oder Unternehmensverbindungen relevant sein, etwa bei häufigen Jobwechseln.
Eine Arbeitgeberermittlung wird häufig in folgenden Konstellationen beauftragt:
Wenn Unterhaltstitel vorliegen, aber keine aktuellen Informationen zum Arbeitgeber vorhanden sind.
Gläubiger oder deren Vertreter benötigen verlässliche Daten, um Lohnpfändungen oder Lohnabtretungen anzustoßen.
Bei bestehenden Ansprüchen kann die Arbeitgeberermittlung ein Baustein in der Gesamtstrategie zur Schadensbegrenzung sein.
Wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Person tatsächlich erwerbstätig ist, können gerichtliche Verfahren realistisch geplant werden.
Unser Ziel ist ein strukturiertes, rechtlich sauberes Vorgehen – mit klaren Ergebnissen für Kanzleien, Inkassounternehmen und andere Auftraggeber.
Sie schildern uns den Hintergrund (Titel, Forderung, Verfahren) und wir prüfen, ob eine Arbeitgeberermittlung zulässig und sinnvoll ist.
Adressen, frühere Arbeitgeber, bekannte Branchen, Social-Media-Hinweise oder sonstige Anhaltspunkte werden systematisch gesichtet.
Nutzung rechtlich zulässiger Quellen und – wo erforderlich – diskreter Beobachtungen, um den tatsächlichen Beschäftigungsort zu verifizieren.
Gefundene Informationen werden auf Plausibilität geprüft und mit den Ausgangsdaten abgeglichen.
Sie erhalten einen strukturierten Bericht, der für Vollstreckungsmaßnahmen, Vergleiche oder weitere juristische Schritte verwendet werden kann.
Arbeitgeberermittlungen setzen in der Regel ein nachweisbares, berechtigtes Interesse voraus – zum Beispiel titulierte Forderungen oder laufende Verfahren.
Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und datenschutzrechtlichen Vorgaben – keine unzulässigen Datenabfragen oder „Hacks“.
Interne Personalinformationen (z. B. genaue Gehaltshöhen) sind nicht Gegenstand der Arbeitgeberermittlung. Es geht um die Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses.
Unsere Berichte sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Mit einem nachgewiesenen Arbeitgeber lassen sich Vollstreckungs- und Vergleichsstrategien realistisch planen.
Kanzleien, Inkassounternehmen und Unternehmen sparen Zeit, indem sie Recherche- und Ermittlungsaufgaben auslagern.
Klar aufbereitete Ergebnisse erleichtern die Abstimmung zwischen Mandant, Rechtsvertretung und Vollstreckungsstellen.
Wir arbeiten unauffällig im Hintergrund – ohne unnötige Irritationen im Verhältnis zwischen Schuldner und Arbeitgeber zu erzeugen.
Sprechen Sie mit uns vertraulich über Ihren Fall. Gemeinsam klären wir, welche Arbeitgeberermittlung sinnvoll und rechtlich zulässig ist.