Verdacht
Wenn Zahlen nicht mehr passen
Auffällige Inventurdifferenzen, Kassenminus, fehlende Ware oder Unstimmigkeiten in der Buchhaltung – es gibt Anzeichen, aber noch keine Beweise.
Wirtschaftliche Ermittlungen · Betrug & Diebstahl
Warenverlust, Kassenfehlbeträge, manipulierte Abrechnungen oder verschwundene Betriebsmittel – der Verdacht auf Betrug oder Diebstahl im Unternehmen ist sensibel und belastend. Wir helfen Ihnen, konkrete Verdachtsmomente diskret zu prüfen und gerichtsverwertbare Fakten zu schaffen, damit Sie arbeits- und strafrechtliche Schritte gut vorbereitet einleiten können.
Ob Einzelhandel, Logistik, Produktion oder Dienstleistung – interne Delikte treffen Unternehmen direkt im Kern. Ein strukturiertes Vorgehen hilft, Schaden zu begrenzen und fair mit allen Beteiligten umzugehen.
Verdacht
Auffällige Inventurdifferenzen, Kassenminus, fehlende Ware oder Unstimmigkeiten in der Buchhaltung – es gibt Anzeichen, aber noch keine Beweise.
Belastung
Der Verdacht richtet sich oft gegen langjährige Mitarbeitende oder Schlüsselpositionen. Sie müssen nachgehen – ohne vorschnell zu verurteilen oder das Team zu verunsichern.
Ziel
Wir dokumentieren beobachtbare Vorgänge neutral und nachvollziehbar – damit Ihre Rechtsberatung auf einer soliden Tatsachengrundlage entscheiden kann.
Interne Delikte haben viele Gesichter – von „kleinen“ Unregelmäßigkeiten bis hin zu systematischen Handlungen über längere Zeiträume.
Fehlbestände im Lager, Ware verlässt unprotokolliert den Betrieb, private Nutzung von Betriebsmitteln oder „Schwund“, der sich nicht mehr plausibel erklären lässt.
Auffällige Kassendifferenzen, nachträgliche Stornos, nicht gebuchte Verkäufe oder Manipulationen an Kassen- und Abrechnungssystemen.
Falsche Reisekosten, doppelt abgerechnete Belege, „aufgerundete“ Kilometer, nicht stattgefundene Termine oder erfundene Dienstreisen.
Unberechtigte Entnahme aus Tresoren oder Lagern, Nutzung von Schlüssel- oder Kartensystemen außerhalb der vereinbarten Zwecke, Zugriff auf sensible Bereiche.
Einnahmen werden „vorbeigeleitet“, nicht vollständig verbucht oder auf private Konten umgelenkt – häufig unauffällig über längere Zeiträume.
Je nach Branche, Größe und Struktur Ihres Unternehmens stellen wir die Ermittlungen so auf, dass sie zu Ihren Abläufen und Richtlinien passen.
Beobachtung relevanter Bereiche, Übergabepunkte oder Wege – auf Wunsch auch vor und nach offiziellen Arbeitszeiten, ohne den laufenden Betrieb zu stören.
Überprüfung von Kassenprozessen, Warenübergaben oder Serviceabläufen durch neutrale Testkund:innen, um Manipulationen sichtbar zu machen.
Zeitliche Einordnung, Wege, beteiligte Personen – nachvollziehbar dokumentiert, damit interne Revision und Rechtsberatung zielgerichtet auswerten können.
Abgleich von Schicht-, Kassen- oder Lagerdaten mit beobachteten Abläufen, um Muster und Auffälligkeiten zu erkennen – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Ein anonymisiertes Beispiel zeigt, wie strukturierte Ermittlungen helfen können, interne Delikte aufzuklären.
In einem mittelständischen Handelsunternehmen häuften sich Inventurdifferenzen bei hochwertigen Artikeln. Interne Kontrollen blieben erfolglos. Durch diskrete Observationen im Lager- und Verladesektor konnten wiederkehrende Muster erkannt und dokumentiert werden. Die Ergebnisse zeigten: Zwei Mitarbeitende entnahmen regelmäßig Ware und schleusten sie außerhalb der regulären Wege aus dem Betrieb. Mit den gerichtsverwertbaren Belegen konnte das Unternehmen arbeitsrechtliche Schritte einleiten und weiteren Schaden abwenden.
Ermittlungen bei Betrug und Diebstahl müssen nicht nur wirksam, sondern auch rechtssicher sein – sonst drohen Beweisprobleme und Folgekonflikte.
Der Einsatz von Videoüberwachung ist streng geregelt. Wir installieren keine verdeckten Kameras „auf eigene Faust“, sondern arbeiten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer internen Richtlinien.
Ermittlungen konzentrieren sich auf das betriebliche Umfeld und relevante Bereiche. Private Wohnungen oder rein private Lebensbereiche sind tabu – es sei denn, es liegen klare rechtliche Grundlagen vor, die andere Stellen umsetzen müssen.
Wir achten insbesondere auf den Schutz von Mitarbeitendenrechten und dokumentieren nur Vorgänge, die im gesetzlichen Rahmen zulässig und für den Fall relevant sind.
Wir ersetzen keine anwaltliche Beratung. Unsere Berichte liefern die Tatsachenbasis, auf deren Grundlage Ihre Rechtsabteilung oder Kanzlei bewerten und handeln kann.
Transparenter Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, wo wir stehen und welche Schritte als nächstes folgen.
Sie schildern Verdachtsmomente, bisherige interne Maßnahmen und Ihre Ziele. Gemeinsam prüfen wir, ob und in welchem Umfang externe Ermittlungen sinnvoll sind.
Wir definieren Beobachtungsschwerpunkte, Zeitfenster und Informationswege – auf Wunsch in enger Abstimmung mit HR, Compliance oder Rechtsberatung.
Durchführung von Observationen, Testkäufen oder Umfeldrecherchen – so unauffällig wie möglich und ohne den laufenden Betrieb unnötig zu beeinträchtigen.
Relevante Beobachtungen werden zeitlich geordnet, beschrieben und – soweit möglich – mit Bildmaterial untermauert, um ein klares Gesamtbild zu schaffen.
Sie erhalten einen Bericht, der für arbeitsrechtliche Maßnahmen, Strafanzeigen oder Vergleichsgespräche genutzt werden kann. Rückfragen von Kanzleien beantworten wir nach Bedarf.
Melden Sie sich vertraulich bei uns. Wir klären gemeinsam, welche Ermittlungen sinnvoll, verhältnismäßig und rechtlich zulässig sind – bevor aus Verdachtsmomenten dauerhafte Schäden werden.