Schadensrechner Lohnfortzahlung
Was kostet Sie eine zweifelhafte Krankmeldung?
Geben Sie Bruttolohn und Fehltage ein. Der Rechner zeigt, was die Lohnfortzahlung Ihr Unternehmen wirklich kostet und ab wann sich eine Überprüfung rechnet.
Ihre Kosten pro Jahr
3.909 €
Lohnfortzahlung inklusive Arbeitgeberanteil, ohne Kosten für Vertretung und Ausfall.
- Ein Krankheitstag kostet 195 €
- Typische Überprüfung: 3 Tage à 8 Std. à 85 € 2.040 € zzgl. MwSt.
- Rechnet sich ab 11 Fehltagen
Berechnung: Bruttomonatsgehalt × 12 ÷ 260 Arbeitstage, zuzüglich Arbeitgeberanteil, mal Fehltage und Mitarbeitende. Lohnfortzahlung fällt je Krankheitsfall für höchstens sechs Wochen an. Eine Überprüfung umfasst bei uns in der Regel drei Einsatztage à 8 Stunden, damit lückenlos belegt ist, ob die Person tatsächlich anderswo arbeitet. Je nach Stundensatz kostet das 1.680 bis 2.640 € zzgl. MwSt., im Beispiel mit 85 € pro Stunde 2.040 €. Eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was der Rechner nicht zeigt
Die eigentlichen Kosten sind höher.
Vertretung und Überstunden
Kolleginnen und Kollegen fangen den Ausfall auf, oft mit Überstunden oder Leiharbeit. Das kostet zusätzlich.
Betriebsklima
Wer sieht, dass Krankfeiern folgenlos bleibt, verliert die Motivation. Das ist der teuerste Schaden.
Detektivkosten zurück
Bestätigt sich ein konkreter Verdacht, können die Kosten der Ermittlung unter Umständen vom Arbeitnehmer zurückverlangt werden.
Fragen zur Lohnfortzahlung.
Wie lange muss ein Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn weiterzahlen?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Bei einer neuen Erkrankung kann der Anspruch erneut entstehen.
Was kostet ein Krankheitstag den Arbeitgeber?
Neben dem Bruttolohn fallen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an, grob rund ein Fünftel zusätzlich. Dazu kommen oft Kosten für Vertretung, Überstunden oder liegengebliebene Aufträge, die der Rechner nicht einmal mitzählt.
Muss der Arbeitnehmer die Detektivkosten erstatten?
Das kann sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber Detektivkosten ersetzt verlangen, wenn er die Ermittlung wegen eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Ob das im Einzelfall gilt, prüft Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung?
Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten nehmen am Umlageverfahren U1 teil und erhalten einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet. Der Rechner zeigt die Kosten vor dieser Erstattung.
Ab wann lohnt sich eine Detektei?
Wenn ein konkreter Verdacht besteht und die laufenden Kosten der Fehlzeiten die Kosten einer Überprüfung übersteigen. Der Rechner zeigt Ihnen genau diesen Punkt.
Kostenlose Erstberatung
Konkreter Verdacht in Ihrem Betrieb?
Wir prüfen ihn diskret und gerichtsfest. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.