Erbenermittlung · bundesweit

Erben­ermittlung: Wir finden fehlende Erben und weisen die Erbfolge nach.

Sie haben geerbt, aber für den Erbschein fehlen Urkunden? Ein Miterbe ist unbekannt oder seit Jahren verschwunden? Oder Sie betreuen als Nachlasspfleger, Anwalt oder Notar einen Nachlass mit offenen Erbstämmen? Wir ermitteln die Erben, beschaffen die Nachweise und stellen alles so zusammen, dass Gericht oder Notar damit arbeiten können.

Honorar nur bei Erfolg · keine Vorkasse · Erstgespräch kostenlos · Telefon Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit

Wann Sie uns brauchen

Typische Situationen in der Erbenermittlung.

Sie haben geerbt, aber Urkunden fehlen

Für den Erbschein müssen Sie lückenlos nachweisen, wie Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind. Fehlt eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, etwa von Großeltern oder aus einer anderen Stadt, besorgen wir sie für Sie.

Ein Miterbe ist unbekannt oder verschollen

Solange nicht alle Erben feststehen, bleibt der Nachlass oft blockiert. Eine Immobilie kann dann zum Beispiel nicht verkauft werden. Wir finden Halbgeschwister, Cousins oder Nachkommen, von denen niemand mehr etwas wusste. Mehr dazu: Erbengemeinschaft blockiert, was tun?

Nachlasspflegschaft mit unbekannten Erben

Für Nachlasspfleger und Nachlassgerichte ermitteln wir unbekannte Erben. Wir rekonstruieren die Familie über mehrere Generationen und dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar.

Kanzleien und Notariate

Ihr Mandant muss die Erbfolge belegen, aber die Unterlagen sind unvollständig? Wir liefern den belegten Stammbaum mit allen Urkunden, sortiert und mit Quellenangaben.

Unsere Leistungen

Was wir für Sie übernehmen.

Urkunden beschaffen

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Standesämtern in ganz Deutschland, Einträge aus Kirchenbüchern und Unterlagen aus Stadt- und Staatsarchiven. Auch wenn die Urkunden Jahrzehnte alt sind.

Miterben finden

Mit den Methoden unserer Personensuche finden wir heute lebende Erben: über Melderegister, Archive, alte Adressbücher und Gespräche mit Angehörigen. Diskret und ohne dass Dritte unnötig davon erfahren.

Stammbaum und Erbfolge

Wir erstellen einen belegten Stammbaum, der zeigt, wer in welcher Reihenfolge erbt. Jede Verbindung ist mit einer Urkunde belegt. Unsere Erfahrung aus der Ahnenforschung hilft besonders bei alten Familienzweigen.

Ablauf

So läuft eine Erbenermittlung bei uns ab.

  1. Kostenloses Erstgespräch

    Sie schildern den Erbfall: Wer ist verstorben, was ist bekannt, welche Unterlagen gibt es schon? Wir sagen Ihnen ehrlich, wie gut die Chancen stehen.

  2. Schriftliche Vereinbarung

    Sie erhalten eine klare Vereinbarung mit unserem Erfolgshonorar. Erst mit Ihrer Unterschrift beginnen wir.

  3. Recherche

    Wir fragen Standesämter, Archive und Kirchenbuchämter an, werten Register und Familienunterlagen aus und suchen gezielt nach lebenden Angehörigen.

  4. Belegter Stammbaum

    Sie erhalten alle Urkunden und einen Stammbaum, der die Erbfolge lückenlos zeigt.

  5. Übergabe

    Mit den Unterlagen gehen Sie oder Ihr Anwalt oder Notar zum Nachlassgericht. Auf Wunsch sprechen wir die Unterlagen vorher mit Ihrem Anwalt oder Notar durch.

Gut zu wissen

Gesetzliche Erbfolge und Erbreihenfolge, einfach erklärt.

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Erbreihenfolge richtet sich nach Ordnungen. Solange auch nur ein Verwandter einer näheren Ordnung lebt, erben die entfernteren Ordnungen nichts.

OrdnungWer gehört dazu?Gesetz
1. OrdnungKinder, Enkel, Urenkel§ 1924 BGB
2. OrdnungEltern und deren Nachkommen: Geschwister, Nichten, Neffen§ 1925 BGB
3. OrdnungGroßeltern und deren Nachkommen: Onkel, Tanten, Cousins§ 1926 BGB
4. Ordnung und weiterUrgroßeltern und deren Nachkommen§§ 1928, 1929 BGB

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben neben den Verwandten mit (§ 1931 BGB). Gibt es überhaupt keine Erben, erbt der Staat (§ 1936 BGB). Vorher fordert das Nachlassgericht mögliche Erben öffentlich auf, ihre Rechte anzumelden (§ 1965 BGB).

Gerade in der 2. und 3. Ordnung wird es schnell unübersichtlich. Dann zählen Halbgeschwister, verstorbene Geschwister mit Kindern oder Verwandte, die ausgewandert sind. Genau hier setzt die Erbenermittlung an.

Erbfolge nachweisen

So weisen Sie die Erbfolge nach.

Wer einen Erbschein beantragt, muss dem Nachlassgericht die Erbfolge nachweisen, und zwar grundsätzlich mit öffentlichen Urkunden (§ 352 Abs. 3 FamFG). Jedes Glied in der Kette zwischen Ihnen und der verstorbenen Person braucht also eine Urkunde. Welche das sind, hängt von Ihrer Stellung in der Erbreihenfolge ab:

Sie erben als …Diese Urkunden brauchen Sie in der Regel
EhegatteSterbeurkunde der verstorbenen Person, Heiratsurkunde
KindSterbeurkunde, Ihre Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
Enkelzusätzlich Geburts- und Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Elternteils
GeschwisterSterbeurkunde, Geburtsurkunden von Ihnen und der verstorbenen Person, Sterbeurkunden der Eltern
Nichte oder Neffewie Geschwister, zusätzlich Geburts- und Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Elternteils
Cousin oder CousineUrkunden über drei Generationen: Großeltern, deren Kinder und deren Nachkommen

Dazu müssen Sie meist an Eides statt versichern, dass es keine weiteren Erben gibt, die Ihren Anteil schmälern würden. Sind Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beschaffen, kann das Gericht andere Beweismittel zulassen. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Hier helfen wir: Wir finden heraus, welches Standesamt, welches Archiv oder welches Kirchenbuchamt die fehlende Urkunde hat, beantragen sie und schließen Lücken in der Erbreihenfolge, zum Beispiel bei Urkunden aus der Zeit vor Einführung der Standesämter (1874 in Preußen, 1876 im ganzen Reich). Dann helfen nur Kirchenbücher. Am Ende erhalten Sie einen belegten Stammbaum, mit dem Sie die Erbfolge vor Gericht oder beim Notar nachweisen können.

Kosten

Sie zahlen nur, wenn wir Erfolg haben.

Erfolgshonorar

Unser Honorar ist ein Prozentsatz Ihres Erbteils und wird erst fällig, wenn die Erbfolge belegt ist und Sie Ihr Erbe erhalten. Finden wir nichts, kostet es Sie nichts.

Vorher schriftlich

Den Prozentsatz legen wir vor Beginn schriftlich fest. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Nachforderungen.

Keine Vorkasse

Wir verlangen niemals Geld im Voraus. Gebühren für Urkunden, Archive und Reisen strecken wir vor.

Für Nachlasspfleger, Gerichte und Kanzleien besprechen wir die Vergütung im Einzelfall. Rufen Sie uns an.

Erbenbrief erhalten?

Post von einem Erbenermittler: Was Sie jetzt tun sollten.

Manche Menschen erfahren durch einen Brief zum ersten Mal, dass sie geerbt haben könnten. Meist liegt ein Vertrag bei, mit dem Sie einen Teil des Erbes als Honorar abtreten sollen. Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie den Brief in Ruhe:

  • Keine Vorkasse zahlen. Ein seriöser Ermittler verlangt kein Geld im Voraus.
  • Nichts unter Zeitdruck unterschreiben. Sie sind nicht verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben.
  • Beim Nachlassgericht nachfragen. Das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person kann Ihnen sagen, ob dort ein Nachlassverfahren läuft.
  • Vorsicht bei E-Mails. Angebliche Millionenerbschaften per E-Mail sind fast immer Betrug.
  • Rechtlichen Rat holen. Lassen Sie den Vertrag im Zweifel von einem Rechtsanwalt prüfen.

Häufige Fragen

Fragen zur Erbenermittlung.

Was kostet eine Erbenermittlung?

Wir arbeiten mit einem Erfolgshonorar: Sie zahlen nur, wenn wir die Erben finden und die Erbfolge belegen können. Die Höhe vereinbaren wir vorab schriftlich als Prozentsatz Ihres Erbteils. Vorkasse verlangen wir nie, das Erstgespräch ist kostenlos.

Wie weise ich die Erbfolge nach?

Mit öffentlichen Urkunden, die jede Verbindung zwischen Ihnen und der verstorbenen Person belegen: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und bei entfernteren Verwandten auch Urkunden von Eltern und Großeltern (§ 352 Abs. 3 FamFG). Fehlen Urkunden, beschaffen wir sie bei Standesämtern, Archiven und Kirchenbuchämtern.

Wie lange dauert eine Erbenermittlung?

Fehlt nur eine Urkunde, sind es oft wenige Wochen. Müssen ganze Familienzweige über mehrere Generationen rekonstruiert werden, kann es mehrere Monate oder länger dauern. Nach dem Erstgespräch geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Mir fehlen Urkunden für den Erbschein. Können Sie helfen?

Ja. Wir beschaffen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden bei Standesämtern und Archiven sowie Einträge aus Kirchenbüchern und stellen sie so zusammen, dass Notar oder Nachlassgericht damit arbeiten können.

Ich habe Post von einem Erbenermittler bekommen. Muss ich unterschreiben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben. Zahlen Sie keine Vorkasse und prüfen Sie den Vertrag in Ruhe. Beim Nachlassgericht können Sie nachfragen, ob ein Nachlassverfahren läuft. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Was passiert, wenn keine Erben gefunden werden?

Gibt es weder Testament noch gesetzliche Erben, erbt nach § 1936 BGB der Staat. Vorher fordert das Nachlassgericht mögliche Erben öffentlich auf, ihre Rechte anzumelden (§ 1965 BGB).

Arbeiten Sie nur in Schleswig-Holstein und Hamburg?

Nein. Die Erbenermittlung übernehmen wir bundesweit. Standesämter, Archive und Kirchenbuchämter erreichen wir schriftlich und vor Ort, wenn es nötig ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Erbfall.

Vertraulich und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Verwandte Leistungen: Personensuche · Erbengemeinschaft blockiert · Ahnenforschung · Adressermittlung

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