Arbeitszeit- und Spesenbetrug

Arbeitszeit­betrug: Bezahlt wird, was gearbeitet wird.

Termine, die nie stattgefunden haben, private Fahrten auf Firmenkosten oder geschönte Spesen: Arbeitszeitbetrug ist schwer zu erkennen und teuer. Wir bringen Klarheit.

Wer unbeobachtet arbeitet, braucht Vertrauen. Wird es missbraucht, braucht es Fakten.

Anzeichen

Typische Hinweise auf Arbeitszeitbetrug.

Unplausible Termine

Kundentermine lassen sich nicht nachvollziehen, Kunden wissen nichts von Besuchen.

Widersprüchliche Zeiten

Stundenzettel, Fahrtenbuch und Tankbelege passen zeitlich oder örtlich nicht zusammen.

Private Fahrten

Der Firmenwagen steht während der Arbeitszeit regelmäßig an privaten Adressen.

Auffällige Spesen

Bewirtungsbelege, Übernachtungen oder Kilometer erscheinen überhöht oder doppelt.

Schlechte Erreichbarkeit

Mitarbeitende im Außendienst sind während der Arbeitszeit häufig nicht erreichbar.

Nebentätigkeit

Es gibt Hinweise auf eine andere Tätigkeit, die während der bezahlten Arbeitszeit ausgeübt wird.

Rechtslage

Was Arbeitgeber wissen sollten.

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Wer vorsätzlich falsche Arbeitszeiten angibt, verletzt seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erheblich. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kann das je nach Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen, auch ohne vorherige Abmahnung.

Spesen und Firmenwagen

Falsch abgerechnete Spesen oder die private Nutzung eines Firmenwagens ohne Erlaubnis können arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Entscheidend ist, dass die Abweichungen nachgewiesen werden und nicht nur vermutet.

Grenzen der Kontrolle

Eine dauerhafte GPS-Ortung von Mitarbeitenden oder Firmenfahrzeugen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Grenzen. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei technischen Überwachungseinrichtungen ein Mitbestimmungsrecht. Bei konkretem Verdacht ist eine gezielte, zeitlich begrenzte Observation im öffentlichen Raum oft das rechtlich sichere Mittel. Wir prüfen vorab, was in Ihrem Fall zulässig ist. Welche Kontrollen Sie selbst durchführen dürfen, erklärt unsere Seite Darf ich das? – erlaubte und verbotene Kontrollen.

Lohn und Kosten zurückfordern

Für nicht geleistete Arbeit kann gezahlter Lohn zurückgefordert werden. Bei einem bestätigten Verdacht können unter Umständen auch die erforderlichen Detektivkosten erstattet werden. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zeigt unsere Übersicht zu Detektivkosten. Geht es nicht um falsche Zeiten, sondern um eine vorgetäuschte Krankmeldung, lesen Sie weiter unter Lohnfortzahlungsbetrug und Krankfeiern.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls übernimmt Ihre Kanzlei.

Ablauf

So gehen wir vor.

  1. Vertrauliches Gespräch

    Sie schildern Auffälligkeiten und zeigen uns, wenn möglich, Zeitnachweise und Abrechnungen.

  2. Abgleich

    Wir gleichen Angaben, Termine und Belege ab und wählen die aussagekräftigsten Tage aus.

  3. Gezielte Einsätze

    Observation an ausgewählten Tagen statt Dauerüberwachung. Das spart Kosten und ist verhältnismäßig.

  4. Dokumentation

    Zeiten, Orte und Tätigkeiten im direkten Vergleich zu den Angaben des Mitarbeiters.

  5. Bericht und Aussage

    Gerichtsfester Bericht und auf Wunsch Zeugenaussage im Verfahren.

Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand haben.

  • Gegenüberstellung von angegebenen und tatsächlichen Zeiten
  • Lückenloses Zeitprotokoll mit Orten
  • Fotodokumentation, wo rechtlich zulässig
  • Sachlicher Bericht zur direkten Weitergabe an Ihre Kanzlei
  • Auf Wunsch Zeugenaussage vor Gericht

Wie ein solcher Bericht aufgebaut ist, zeigt unser Musterbericht.

Vertraulich

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, auf Wunsch zu einer Uhrzeit Ihrer Wahl.

Felder mit * sind Pflicht. Für unsere Antwort genügt eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, auch eine anonyme E-Mail-Adresse ist in Ordnung.

Häufige Fragen.

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende Arbeitszeit angeben oder abrechnen, die sie nicht geleistet haben, etwa durch erfundene Termine, verlängerte Pausen oder private Erledigungen während der bezahlten Zeit.

Rechtfertigt Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung?

Je nach Umständen ja, nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch ohne vorherige Abmahnung. Entscheidend ist ein sauberer Nachweis. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Kanzlei.

Darf ich den Firmenwagen per GPS orten?

Nur in engen datenschutzrechtlichen Grenzen. Eine dauerhafte, heimliche Ortung ist meist unzulässig. Eine gezielte Observation bei konkretem Verdacht ist häufig das rechtlich sicherere Mittel.

Wie viele Einsätze sind nötig?

Meist reichen wenige gezielt ausgewählte Tage. Wir planen sie anhand der Auffälligkeiten, damit die Kosten überschaubar bleiben.

Prüfen Sie auch Spesenabrechnungen?

Ja. Wir gleichen Abrechnungen mit den tatsächlichen Abläufen ab, etwa ob angegebene Termine, Fahrten oder Übernachtungen stattgefunden haben.

Was kostet eine Ermittlung?

Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Abgerechnet wird im 20-Minuten-Takt, der Bericht ist inklusive. Stundensätze und Abrechnung im Überblick.

Einsatzgebiete

Arbeitszeitbetrug in Ihrer Region.

Wir ermitteln im Außendienst in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg. Wählen Sie Ihre Region für Informationen vor Ort.

Kostenlose Erstberatung

Verdacht auf Arbeitszeitbetrug?

Vertraulich und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Ermittlung sinnvoll ist.

Telefonisch Mo–Fr 9–17 Uhr, WhatsApp jederzeit. Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen.

Anrufen WhatsAppAnfrage