Lohnfortzahlungsbetrug erkennen – was Arbeitgeber wissen müssen | Detektei Körner
Ratgeber · Arbeitsrecht & Betrieb

Lohnfortzahlungsbetrug
erkennen – was
Arbeitgeber wissen müssen.

Autorin: Lena Körner, Privatermittlerin
Lesezeit: ca. 6 Minuten
Thema: Arbeitsrecht, Betrug, Kündigung

Was ist
Lohnfortzahlungsbetrug?

Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht – oder eine echte Erkrankung dazu nutzt, arbeitsfähigen Tätigkeiten nachzugehen – und dabei weiterhin Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält.

Das kann bedeuten: Der Mitarbeiter ist krankgeschrieben, arbeitet aber schwarz bei einem anderen Arbeitgeber, betreibt intensiv Sport, renoviert sein Haus oder geht einem Nebenjob nach. All das ist strafbar – und kann zur fristlosen Kündigung führen.

Für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein und Hamburg ist das ein ernst zu nehmendes Problem. Lohnfortzahlung läuft bis zu sechs Wochen weiter – und der Schaden summiert sich schnell.

Typische Anzeichen –
wann wird es verdächtig?

Kein einzelnes Anzeichen ist ein Beweis. Aber wenn mehrere zusammenkommen, ist ein konkreter Verdacht berechtigt:

01
Auffälliges Muster bei KrankmeldungenHäufige Krankmeldungen montags, freitags, vor oder nach Feiertagen – oder direkt nach abgelehntem Urlaubsantrag
02
Social-Media-AktivitätenDer Mitarbeiter ist krankgeschrieben – postet aber Fotos vom Fußballturnier, der Baustelle oder dem Auslandsurlaub
03
Zeugenberichte aus dem UmfeldKollegen oder Bekannte berichten, den Mitarbeiter bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten gesehen zu haben
04
Nebentätigkeit bekanntDer Mitarbeiter hat einen bekannten Nebenjob oder ein eigenes Gewerbe – und die Krankmeldung fällt immer in Hochsaison
05
Diagnose passt nichtAngeblicher Rückenschmerz – aber der Mitarbeiter wird beim Umzug helfen gesehen. Erkältung – aber er ist beim Marathon dabei
06
Auffällig schnelle GenesungMehrwöchige Krankschreibung – und am ersten Tag nach Ablauf ist der Mitarbeiter topfit ohne Genesungszeit

Was darf der Arbeitgeber
unternehmen?

Viele Arbeitgeber zögern – aus Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dabei haben Arbeitgeber bei berechtigtem Verdacht klare Möglichkeiten:

  • Hausbesuch durch den Arbeitgeber – ist grundsätzlich erlaubt, aber selten empfehlenswert. Kann als Einschüchterung gewertet werden.
  • Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung – möglich, aber aufwendig und nicht immer zielführend.
  • Beauftragung einer Detektei – bei konkretem Verdacht ausdrücklich erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt.

BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber bei berechtigtem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug eine Detektei beauftragen dürfen – und die Detektivkosten vom Arbeitnehmer zurückfordern können, wenn der Verdacht sich bestätigt.

Wie geht Detektei Körner
bei solchen Fällen vor?

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern den Fall – wir prüfen ob ein berechtigter Verdacht vorliegt und ob eine Observation sinnvoll ist. Anonym möglich.

2

Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung

Auf Wunsch stimmen wir das Vorgehen vorab mit Ihrem Arbeitsrechtsanwalt ab – damit die Dokumentation gerichtsfest und verwertbar ist.

3

Diskrete Observation

Unser Team observiert die Zielperson im öffentlichen Raum – ohne Hausfriedensbruch, ohne illegale Methoden, vollständig DSGVO-konform.

4

Gerichtsfester Bericht

Sie erhalten einen vollständigen Bericht mit Zeitprotokoll, Lageplan und Bildmaterial – direkt verwertbar vor dem Arbeitsgericht.

5

Kostenrückforderung

Wenn der Verdacht sich bestätigt, können Sie die Detektivkosten vom Arbeitnehmer zurückfordern – auf Grundlage des BGH-Urteils.

Welche Fehler sollten
Arbeitgeber unbedingt vermeiden?

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler – die den Fall unnötig erschweren oder sogar gefährden:

  • Selbst ermitteln ohne Dokumentation – eigene Beobachtungen ohne professionelle Dokumentation sind vor Gericht kaum verwertbar
  • Den Mitarbeiter konfrontieren bevor Beweise vorliegen – das warnt ihn und zerstört die Möglichkeit einer Observation
  • Zu lange warten – je länger die Lohnfortzahlung läuft, desto höher der Schaden
  • Illegale Methoden – GPS-Tracker, Handy-Überwachung oder Hausfriedensbruch gefährden das gesamte Verfahren
  • Ohne Anwalt kündigen – eine Kündigung ohne saubere Beweislage ist angreifbar

Wichtig: Sprechen Sie nie mit dem betreffenden Mitarbeiter über Ihren Verdacht bevor Beweise gesichert sind. Jede Konfrontation ohne Beweise gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit sein Verhalten anzupassen – und macht eine spätere Observation wertlos.

Was kostet eine Ermittlung
bei Lohnfortzahlungsbetrug?

Die Kosten hängen von Dauer und Aufwand der Observation ab. Detektei Körner rechnet im 20-Minuten-Takt ab, Mindesteinsatz 4 Stunden – keine Einsatzpauschalen, kein Aufpreis für Bericht und Beweismaterial.

Den Kostenrahmen besprechen wir immer vorab und transparent. Und wenn der Verdacht sich bestätigt: Die Detektivkosten können vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

Lena Körner, Privatdetektivin
Lena Körner
Zertifizierte Privatermittlerin · Kriminologin · Inhaberin Detektei Körner
Lena Körner ermittelt seit 2018 in Schleswig-Holstein und Hamburg – auch in Lohnfortzahlungsfällen für Arbeitgeber aus der Region. Alle Ermittlungen erfolgen ausschließlich mit legalen Methoden und in enger Abstimmung mit der jeweiligen Rechtsvertretung.

Häufige Fragen

Kurzantworten zu Lohnfortzahlungsbetrug.

Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?
Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder eine echte Erkrankung nutzt um arbeitsfähigen Tätigkeiten nachzugehen – und dabei weiterhin Lohnfortzahlung bezieht. Das ist strafbar und kann zur fristlosen Kündigung führen.
Darf ein Arbeitgeber eine Detektei beauftragen?
Ja, bei konkretem Verdacht. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Arbeitgeber bei berechtigtem Anlass eine Detektei beauftragen dürfen. Die Detektivkosten können zudem vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden, wenn der Verdacht sich bestätigt.
Kann ich die Detektivkosten zurückfordern?
Ja, wenn der Verdacht sich bestätigt. Auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung können Arbeitgeber die entstandenen Detektivkosten vom Arbeitnehmer als Schadensersatz zurückfordern. Wir empfehlen die Abstimmung mit einem Arbeitsrechtsanwalt.
Welche typischen Anzeichen gibt es für Lohnfortzahlungsbetrug?
Häufige Krankmeldungen vor oder nach Wochenenden und Feiertagen, Krankmeldungen nach abgelehntem Urlaub, Social-Media-Aktivitäten die nicht zur Erkrankung passen, Zeugenberichte aus dem Umfeld sowie eine bekannte Nebentätigkeit sind typische Anzeichen.
Was kostet eine Ermittlung bei Lohnfortzahlungsbetrug?
Detektei Körner rechnet im 20-Minuten-Takt ab, Mindesteinsatz 4 Stunden. Keine Einsatzpauschalen, Bericht und Beweismaterial inklusive. Den konkreten Kostenrahmen besprechen wir vorab im kostenlosen Erstgespräch.

Verdacht auf
Lohnfortzahlungsbetrug?
Wir klären das.

Das erste Gespräch ist kostenlos, vertraulich und ohne jede Verpflichtung. Auf Wunsch Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung.

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