Ratgeber Kosten

Was kostet ein Detektiv?

Stundensatz, Tagessatz, Festpreise und echte Rechenbeispiele. Dazu, wer die Kosten am Ende trägt und woran Sie unseriöse Angebote erkennen.

Was kostet ein Privatdetektiv pro Stunde?

Ein seriöser Privatdetektiv rechnet in der Regel nach Stunden ab. Bei der Detektei Körner liegt der Stundensatz bei 70 bis 110 Euro zzgl. MwSt. (83,30 bis 130,90 € inkl. 19 % MwSt.). Wir rechnen im 20-Minuten-Takt ab, der Mindesteinsatz beträgt 4 Stunden, und der Abschlussbericht ist immer inklusive. Viele Personensuchen bieten wir zum Festpreis an.

Was die Kosten bestimmt

  • Dauer des Einsatzes. Eine Observation hängt vom Verhalten der Zielperson ab. Manchmal reicht ein Tag, manchmal braucht es mehrere Einsätze.
  • Art der Ermittlung. Eine Recherche am Schreibtisch ist günstiger als eine Beobachtung vor Ort.
  • Anzahl der Ermittler. Ist die Zielperson mit dem Auto unterwegs oder an belebten Orten, kann ein zweiter Ermittler nötig sein, damit niemand auffliegt.
  • Anfahrt. Fahrtkosten weisen wir im Kostenvoranschlag offen aus. Von Linau aus sind wir in Hamburg, Lübeck und weiten Teilen Schleswig-Holsteins schnell vor Ort.

Rechenbeispiele

Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen, hier einige Beispiele nach unserem Stundensatz. Verbindlich ist immer der schriftliche Kostenvoranschlag.

  • Mindesteinsatz, 4 Stunden: 280 bis 440 € zzgl. MwSt. (333,20 bis 523,60 € inkl. MwSt.), etwa für eine kleinere Online-Recherche.
  • Ein Einsatztag, 8 Stunden: 560 bis 880 € zzgl. MwSt. (666,40 bis 1.047,20 € inkl. MwSt.), etwa für eine eintägige Observation.
  • Drei Einsatztage à 8 Stunden: 1.680 bis 2.640 € zzgl. MwSt. (1.999,20 bis 3.141,60 € inkl. MwSt.). So gehen wir in der Regel bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug vor, damit lückenlos belegt ist, ob die Person tatsächlich anderswo arbeitet. Beispiel mit 85 € pro Stunde: 3 × 8 × 85 € = 2.040 € zzgl. MwSt. (2.427,60 € inkl. MwSt.).
  • Personensuche: häufig zum Festpreis, den wir Ihnen nach dem Erstgespräch nennen.

Für Unternehmen lohnt sich ein Blick in unseren Schadensrechner: Er zeigt, ab wie vielen Fehltagen sich eine Überprüfung rechnet.

Wer zahlt am Ende?

Grundsätzlich der Auftraggeber. Es gibt aber Fälle, in denen Sie die Kosten zurückbekommen können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber Detektivkosten vom Arbeitnehmer ersetzt verlangen, wenn er die Ermittlung wegen eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wird. Auch in familienrechtlichen Verfahren können Detektivkosten unter Umständen erstattungsfähig sein. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt. Für Unternehmen sind Detektivkosten in der Regel Betriebsausgaben, sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerberatung.

So erkennen Sie unseriöse Angebote

  • Es gibt keinen schriftlichen Kostenvoranschlag, nur eine mündliche Zahl.
  • Es werden Methoden versprochen, die verboten sind, etwa GPS-Tracker, Handyortung oder das Abhören von Telefonaten. Was erlaubt ist
  • Es wird ein Erfolg garantiert. Kein seriöser Detektiv kann garantieren, was eine andere Person tut.
  • Es gibt keine feste Adresse und keinen Ansprechpartner mit Namen.

Was im Preis enthalten ist

Bei uns sind das kostenlose Erstgespräch, der schriftliche Kostenvoranschlag und der gerichtsfeste Abschlussbericht immer enthalten. Wie so ein Bericht aussieht, zeigt unser Musterbericht. Alle Preise und Zahlungswege finden Sie auch auf unserer Seite Kosten.

Häufige Fragen.

Was kostet ein Detektiv pro Stunde?

Bei uns 70 bis 110 Euro zzgl. MwSt. (83,30 bis 130,90 Euro inkl. 19 % MwSt.), abgerechnet im 20-Minuten-Takt. Der Mindesteinsatz beträgt 4 Stunden, der Abschlussbericht ist immer inklusive.

Was kostet ein Detektiv für einen Tag?

Ein Einsatztag mit 8 Stunden kostet bei uns 560 bis 880 Euro zzgl. MwSt. (666,40 bis 1.047,20 Euro inkl. 19 % MwSt.). Ob ein Tag reicht, hängt vom Fall ab. Das besprechen wir vorab ehrlich mit Ihnen.

Gibt es Festpreise?

Für viele Personensuchen ja. Den Festpreis nennen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch. Bei Observationen wird nach Einsatzzeit abgerechnet.

Wer zahlt den Detektiv?

Grundsätzlich der Auftraggeber. Arbeitgeber können die Kosten unter Umständen vom überführten Arbeitnehmer zurückverlangen. Auch in familienrechtlichen Verfahren können Detektivkosten unter Umständen erstattungsfähig sein. Das prüft Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Wie kann ich bezahlen?

Per Vorkasse, per Rechnung mit Anzahlung oder über einen Verfügungsrahmen, bei dem Sie ein Budget festlegen und wir innerhalb dieses Rahmens transparent abrechnen.

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