Ein Mitarbeiter ist wiederholt krankgeschrieben — und irgendetwas passt nicht zusammen. Diese sieben Warnsignale helfen Arbeitgebern, einen begründeten Verdacht von einem vagen Bauchgefühl zu unterscheiden.
Krankschreibungen sind ein sensibles Thema. Die allermeisten sind berechtigt — und Arbeitgeber, die vorschnell misstrauisch werden, riskieren mehr Schaden als Nutzen. Trotzdem gibt es Muster, die bei wiederholtem Auftreten eine genauere Prüfung rechtfertigen.
Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder eine bestehende Erkrankung ausnutzt, um Tätigkeiten nachzugehen, die mit der angegebenen Krankheit nicht vereinbar sind — etwa Nebenerwerb, Umzugshilfe für Bekannte oder sportliche Aktivitäten, die eine "Rückenverletzung" widerlegen. Der Tatbestand berührt sowohl das Arbeitsrecht (fristlose Kündigung möglich) als auch potenziell das Strafrecht (Betrug, § 263 StGB).
Der größte Fehler ist es, den Mitarbeiter ohne Beweise direkt zu konfrontieren oder informell "mal jemanden vorbeischicken zu lassen". Beides kann rechtlich nach hinten losgehen: Eine Kündigung ohne belastbare Dokumentation scheitert vor dem Arbeitsgericht häufig, und unautorisierte Beobachtung durch Laien kann selbst rechtliche Probleme schaffen.
Ein einzelnes Warnsignal ist kein Beweis. Erst das wiederholte Muster rechtfertigt eine professionelle Prüfung.
Wenn sich mehrere der oben genannten Signale häufen, ist eine professionelle, diskrete Beobachtung im öffentlichen Raum der rechtssichere nächste Schritt. Eine solche Dokumentation hält im Zweifel auch vor dem Arbeitsgericht stand — anders als Vermutungen oder Aussagen vom Hörensagen.
Mehr dazu auf unserer Themenseite: Lohnfortzahlungsbetrug aufdecken →
Ja, im Rahmen der Beobachtung im öffentlichen Raum und bei berechtigtem Interesse als Arbeitgeber. Eine professionelle Detektei prüft jeden Auftrag vorab auf rechtliche Zulässigkeit.
Nein. Ein bloßer Verdacht reicht arbeitsrechtlich nicht aus — nötig ist eine belastbare, gerichtsfeste Dokumentation des tatsächlichen Verhaltens.
Das ist rechtlich komplex und sollte nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Eine Detektei liefert die Tatsachenfeststellung, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Anwalt.